Gehölzschnitt ist während der Brutsaison verboten (manche Arten brüten auch jetzt), auch außerhalb von NSG (überall). Ausholzen deshalb nur von Herbst bis Ende Februar. Äste von Sträuchern und Bäumen zurückzuschneiden kann strenggenommen schon als Gehölzschnitt gesehen werden (du musst nicht einmal einen ganzen Strauch umschneiden um den Verbotstatbestand zu erfüllen).
Vorher Einverständnis des Grundeigentümers einholen und abklären ob du da nicht unwissentlich ein gesetzlich geschütztes Biotop niedermachst (Paragraph 30 BNatSchG, Uferstreifen), oder eine gesetzlich geschützte Art störst/gefährdest!!
"Gesetzlich gesch. Biotop" bedeutet, dass jede Veränderung/Beeinträchtigung ganzjährig verboten ist, also nix mit Ausholzen etc.! Lektüre: https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/30.html
Zuständig für deine Anfrage dbzgl. ist das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde). Mögliche Konsequenzen im Falle eines Verstoßes sind unangenehmer als manch einer denkt, deshalb besser von allen Seiten abklären bevor man zum Buschmesser greift. Und geh nicht selbstverständlich davon aus, dass dein Vorhaben abgelehnt wird: Je nachdem was da so wächst, kann es auch sein dass man dir auf die Schulter klopft und sich für deinen freiwilligen Einsatz in der Landschaftspflege bedankt (zb Neophytenbekämpfung - Drüsiges Springkraut, Goldrute uä) oder den Eingriff zumindest für unbedenklich erklärt (dann hast du auch was in der Hand wenn dich wer anpfeift).
Von den Hobbymacheten halte ich persönlich wenig bis gar nix, besser Profigerät: Kulturheppe (Heppe, Hippe) aus dem Forstbedarf (zb http://www.grube.de), für stärkere Äste Klappsäge von Bahco. Oft reicht schon eine gute Gartenschere (Felco). Handschuhe nicht vergessen (Keilerfit).
Ach ja, eine Machete mit sich zu führen ist in Deutschland auch so eine Sache (will heissen da hat jedes Bundesland und jeder Offizielle seine eigene Meinung dazu). Sicher keine Komplikationen hast du als Landwirt/Forstwirt/Jäger - oder wenn du im Einverständnis mit der UNB bei der Landschaftspflege hilfst