Hallo,
ich mach's kurz:
Sinn des Angelns ... blabla ... Tiergeschutzgesetz.
Erstmal ist das Zurücksetzen auch maßiger Fische in Deutschland grundsätzlich _NICHT_ verboten.
Untersagt ist lediglich,
erstens Fische ohne "vernünftigen" Grund zu töten (ein Gipskopf an der Wand zählt sicherlich nicht dazu!),
ooooder zweitens ihnen nachzustellen, um sie von vornherein zurückzusetzen.
Wer offen ein generelles Catch and Release befürwortet (also alles zurückgesetzt sehen möchte) , fordert einerseits zur Straftat (!) auf,
und bringt andererseits eh noch viel mehr unnötigen Wirbel in die Sache herein. Man muss doch nicht alles an die große Glocke hängen... ?
Schadet nur uns allen.
Am liebsten würde ich ja das alte Motto der Carp Society ansetzen:
"Carpanglers do in the dark!"
Fazit:
Wer hin und wieder einen kleineren Satzkarpfen von 3-8 Pfund dem Gewässer entnimmt, besonders dort, wo sie eh zur Plage werden, handelt sicherlich goldrichtig und entschärft die ganze, überflüssige Debatte.
Und da "Zufallsfänge" von Karpfen deutlich über 8 Kilo nun leider überhaupt nicht mehr schmecken, und ihr Verzehr daher niemanden zugemutet werden kann, dürfen sie wieder zurück...
Guten Appettit!
Wulf