Zitat von SchröderinAlles anzeigenEs ist zunächst mal ein ganz klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das hier auch greift.
§ 1 des TierSchG besagt, daß niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden, Schmerzen oder Schäden zufügen darf.
Dazu, inwieweit es gegen das Fischereigesetz verstößt, habe ich noch nichts aussagekräftiges gefunden, bin mir aber ziehmlich sicher, daß in meinen Prüfungsunterlagen auch dazu etwas stand und werde heute abend nochmal nachsehen.
25 ¤ dafür, daß man nicht mal nen ordentlichen Fisch mitnehmen darf ! Die haben sie wohl nicht mehr alle am Sträußchen, mal von der Behandlung der Welse ganz abgesehen.
Die sind echt bekloppt