Hallo,
bei den mir bekannten Gewässern hat der Karpfen auch keine gezielte Schonzeit, lediglich ein Mindestmaß von 35 bis teilewise 40 cm. Da es meist höhergelegene Gewässer sind, kommen sie in unserer Gegend temperaturbedingt eher selten zum ablaichen.
Meiner Meinung nach machen gewässerabhängige Schonzeiten schon teilweise Sinn, wenn es der Lebensweise der Fische entspricht. Nur sollten solche Bestimmungen dann grundsätzlich für alle gelten.
Im Schluchsee z.b. wurde vor ein paar Jahren die Schonzeit von Hecht und Zander einnander angepaßt, damit sich das ganze einfacher gestaltet.
Selber sehe ich eigendlich keine Probleme gewisse Größen auch beim Raubfischbestand zu schonen, nur muß das ganze auch einen Sinn haben und nicht willkürlich von gewissen Personenkreise unterwandert werden.
Einen Widerspruch in Bezug auf Anzahl der Ruten und entnahme sehe ich persönlich nicht. Am Schluchsee gab es früher die Regelung, daß nur eine Raubfisch und eine Friedfischrute erlaubt waren. Mittlerweile hat man das ganze praktikabler gestaltet und es sind in den meisten Fällen 2 Handangeln erlaubt, egal ob Fried- oder Raubfisch.
Gruß Forellenberti