Beiträge von promillo

    Zitat von andal

    So ein "Tag der Sense" ist ja auch sinnvoller, als wenn jedermann marodierend mit der Machete durch die Landschaft rennt.


    Womit wir wieder beim eigentlichen Thema wären. Die Macheten könnt Ihr getrost zu Hause lassen. Da gibts dann mindestens einen "Anschiss", wenn man die führt! Ich benutze selber so ein Teil im Garten und da hat mir selbst schon ein Polizist gesagt, dass ich mich mit dem Trumm nicht auf der Straße blicken lassen brauche, das gäbe 100%igen Ärger.


    So, nun hab ich mich, da dieses Thema in letzter Zeit oefter in irrefuehrender Weise in den Medien vorkommt, auch mal hier angemeldet. Ich komm eigentlich aus dem von riotkid schon verlinkten Jagdforum (und diversen anderen Waffenforen). Man hat mir naemlich die undankbare Aufgabe seitens der europaeischen Legalwaffen-Foederation (http://www.elf-ev.org)angetragen, mich mit solchen fehlerhaften Berichten und Geruechten zu befassen, die in Sachen WaffG aufkommen.


    So, nun zu den Fakten.
    Eine Machete ist ein Werkzeug, das wird nicht mal als Waffe angesehen werden koennen. Es kann daher frei gefuehrt werden, sogar ohne Altersbeschraenkung.
    Messer, die zu den WERKZEUGEN gehoeren, wie Filetiermesser, ebenso.


    Messer, die WAFFEN sind und NICHT zu den wenigen, in http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgneu.htm#An2Ab1 angegebenen verbotenen Gegenstaenden (Das sind die Spring, Fall, und Butterflymesser) gehoeren, duerfen von jedermann ueber 18 in der Oeffentlichkeit gefuehrt werden. Ausnahmen sind oeffentliche Veranstaltungen (Jahrmarkt, Kerb, etc). Ansonsten kann man legal auch ein Schwert herumschleppen, solnge man damit niemanden bedroht oder Unsinn macht.
    Der Polizist, der Dich deswegen belangen will, sollte eine gute Ausrede haben, es gibt sonst naemlich viel Aerger, wenn er an den falschen geraet. Von Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Anzeige wegen verfolgung Unschuldiger (Als Polizist sollte er das WaffG kennen, wenn nicht, wie man oft sieht, sein Pech) kann da einiges auf ihn zukommen.


    Frag ihn doch mal ganz konkret nach dem Gesetz und §, nach dem man keine Machete "fuehren" duerfte oder ein Messer, das 20 cm lang und feststehend ist. Ich bin mal gespannt.