Beiträge von Duplicate bätmän

    Niemand kann etwas dafür einen Fisch falsch zu haken.
    Allerdings gibt es sogenannte ,,Reißangler", die bewusst versuchen Fische mit einem Kunstköder mit übertrieben großem Haken zu Fangen.
    Da es für die Fänger der außversehen falsch gehakten Fische unfair, für die ,,Fänger" der absichtlich falschgehakten Fische praktisch ist enthalte ich mich. Mann kann es nicht allen recht machen, da man nie weiß wer waidgerecht ist und wer nicht.

    Habe leider keine Möglichkeit Eisangeln zu gehen. Habe weder Gerät noch einen See der soweit zugefroren ist das man gefahrlos aufs Eis kann geschweige denn einen auf dem es erlaubt wäre. Wäre sehr dankbar für einen Tipp Raum Hessen/Frankfurt!!!!!!!!!


    mfG und danke im Vorraus >:( Valentin

    Zitat von WhiteHawk

    Eine Erhöung des Mindestmasses ist in meinen Augen Schwachsinn gewesen, denn meistens haben Untermassige Dorsche eh keine Überlebenschance, zumindest nicht wenn mit Naturködern(Kutter o. Brandung) geangelt wird.
    Allerdings wäre ein Verbot für das Überfahren der 20m-Linie eine gute Massnahme. Dieses wurde auch dieses Jahr z.T. schon umgesetzt, es war aber auch nur eine Aufforderung des Landesverbendes S-H.
    Leider haben sich nicht all Kutter daran gehalten.



    Untermaßige dorsche haben schon eine Überlebensschance. Die häufigste Ursache des Todes zurückgesetzter Kleinstdorsche sind die Möwen und andere Tiere, die die Schwäche der frischgedrillten dorsche ausnutzen und diese Fressen. Man kann dem aber endgegenwirken, indem man die dorsche die man zurücksetzen möchte einfach nach dem Fang kurz in einen Eimer mit kaltem wasser tut. Nach einigen Min. haben sich die Dorsche erholt und man kann sie gefahrlos zurücksetzen.
    Allerdings bin auch ich für eine Einschränkung der Fangerlaubniss, auch ohne das die Berufsfischer mitmachen, auch wenn sich bestimmt mehr Erfolg zeigen würde wenn sie mitmachen.




    mfG ISCH :evil: :oops: :idea:

    Zitat von Szameit

    Ihre Meinung ist gefragt!
    Mecklenburg-Vorpommern hat als zweites Bundesland (nach Schleswig-Holstein) einen sogenannten Touristen-Angelschein eingeführt. Dieser "Urlauberschein" gilt für 28 aufeinander folgende Tage und ist ohne Nachweis der Sportfischerprüfung erhältlich. Dagegen hat der VDSF-Landesverband protestiert und sogar mit Klage gedroht, weil jetzt Angler ohne Qualifikation ans Wasser dürfen.
    Was meinen Sie: Ist ein Touristenschein zu begrüßen (weil er das Angeln insgesamt populärer macht) oder abzulehnen (weil er zu viele "Amateure" auf die Gewässer loslässt).



    Wer angeln will soll einen angelschein machen. Ich lehne die Reglung ,,Touristen-Angelschein''ab. Einem Angler ohne Angelschein fehlt einfach ein wenig Wissen. Außerdem hat er nicht zu befürchten bei nicht waidgerechtem Umgang mit der Kreatur den Angelschein entzogen zu bekommen. Es gibt zwar bestimmt Touristenangler mit Gewissen, meiner Meinung nach werden aber viele den Schein missbrauchen, vielleicht auch unabsichtlich, da sie nicht wissen was rechtswiedrig ist. Meine meinung:NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!! 0:-} :evil: