hassu gut gemacht!
Ganz so "ungeregelt" wie es den Anschein hat sind die Bedingungen für die Stellnetzfischerei in M/V nun auch wieder nicht.
Es gibt nämlich eine neue Küstenfischereiordnung!
In § 11 ist folgendes geregelt:
In der Zeit vom 1.August bis 28.Februar dürfen in den Fischereischutzzonen vor den Mündungen von
a) Harkenbeck,
b) Klützer Bach,
c) Tarnewitzer Bach,
d) Wallensteingraben,
e) Der Abfluss des Stausees Farpen/Plastbach,
f) Hellbach,
g) Mühlenfließ (Schleuse Jemnitz),
h) Recknitz,
i) Saaler Bach,
j) Rosengartener Bek,
k) Barthe,
l) Ziese,
m) Ryck,
n) Brebowbach,
o) Zarow und
p) Uecker.
q) Köpernitz
im Umkreis von 300m von der Mündung keine Netze gestellt werden.
Um die Hellbachmündung ist die Schutzzone noch größer, dort ist vom Boiensdorfer Werder bis zur Hellbachmündung ein Abstand von 500m einzuhalten.
Ähnliches gilt auch für die Warnowmündung, dort beginnt die Zone bei Hohe Düne bis Ostmole, sowie der gesamte Hafenbereich, dort ist ebenfalls ein Abstand von 500m einzuhalten, ausgehend von Hafeneinrichtungen und Befestigungsanlagen(Molen).
Auch ist in der Warnow jegliche Stellnetzfischerei oberhalb der Mühlendammscheuse verboten.
Richtig ist allerdings, daß an der offenen Küste kein Abstand für Stellnetze vorgeschrieben ist, es gilt aber folgendes innerhalb der 300-Zone dürfen Stellnetze die Länge von 500m nicht überschreiten, dann ist eine Lücke zu lassen.
Es darf also keine Vollabsperrungen geben, wie in den letzten Jahren oft beobachtet.
Auch greift die sogenannte "Beifangregelung" nicht mehr, es ist also beispielsweise illegal in der Meerforellenschonzeit, ein Stellnetz vor einer Flußmündung aufzustellen, es als Plattfisch- oder sonstiges Netz zu deklarieren und die gefangenen Meerforellen zu vermarkten.
Leider wird gegen diese Regelungen oft verstoßen, so wurde z.Beisspiel ein Hauptaufstiegsgewässer für Meerforellen in der Hauptaufstiegszeit vollständig abgenetzt, das Netz wurde allerdings nach sehr kurzer Zeit von der Fischereiaufsicht geborgen und entfernt.
Richtig