Beiträge von wolfgang

    Die PN habe ich auch Gründen des Copyrights geschrieben, verlinken ging nicht, da die Seite von der ich es habe, nicht mehr online ist.


    Weil ihr so nervt tippsel ich es also nun mal ab............


    Man nehme...................viele Kaulbarsche........also 600g für 4 Personen.
    Die Fischlein von den piekseligen Flossen befreien, Kopf ab und ausnehmen, Rogen und Milch wenn vorhanden aufheben.
    Dann fange man unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen fleißig Krebse und zwar so 16 Stück, man kann sowas aber auch kaufen, gebraucht werden nur die Schwänze, gibt da genug Garnelen und Krebszeug im Handel


    Ansonsten braucht man :


    1 Bund Suppengrün
    1 1/4 Liter Brühe
    1 Lorbeerblatt
    1 Knoblauchzehe
    1 Zweig Thymian
    50 g Krebsbutter (im Handel erhältlich!)
    2 Eßl. feine Rollgerste
    2 Sardellenfilets
    Salz, Pfeffer aus der Handmühle
    1 kl. Bund Petersilie
    3 Tomaten


    denne:


    Brühe mit der Hälfte des geputzten und gewaschenen
    Suppengrüns zum Kochen bringen. Kaulbarsche, Rogen und
    Milch, Lorbeerblatt, Knoblauchzehe und Thymian hinzufügen,
    15 Min. kochen lassen und schließlich durch ein Sieb
    rühren.
    Restliches Suppengrün in Würfel schneiden, in der
    Krebsbutter anschwitzen, die eingeweichte Gerste und die
    gehackten Sardellenfilets hineingeben, die Fischbrühe
    aufgießen und etwa 30 Min. gar kochen, dann mit Salz und
    Pfeffer abschmecken.
    Petersilie fein hacken, die Tomaten brühen, abziehen und in
    Würfel schneiden und alles mit den Krebsschwänzen in die
    Suppe geben.


    Die Krebsbutter kann man selber machen, aus den kleingemörserten Schalen der gekochten Krebse und Butter, wenn man will.


    Das ganze soll ein Berliner Rezept sein.


    In der älteren Literatur findet man Kaulbarschsuppe immer im Zusammenhang mit der Unterelbe, also Hamburger Raum, da im Gezeitenbereich der Elbe der Kaulbarsch wesentlich größer wurde(wird?), man schreibt von 25cm, aber ein Rezept findet man aus der Gegend nicht.

    Keine unnötige Angst vor FFH-Gebieten, wir haben hier große Flächen davon, das Angeln bleibt davon unberührt.


    Wenn ich an die Salmonidenstrecken in M/V denke, die liegen alle zum Teil oder gar gänzlich in Naturschutzgebieten, Angeln darf man trotzdem, es gibt nur ganz kleine Zonen, mit Naturschutzgebieten besonderer Bedeutung, die nicht betreten werden dürfen, das sind manchmal Abschnitte von 200m, weil dort seltene Erdorchideen an den Ufern wachsen und die sollen da ruhig in Ruhe wachsen.

    Regenwürmer gehen schon, sind aber hier zumindest nicht der Hit.
    Möglich sind aber auch Fischfetzen und Muschelfleisch, auch Garnelen sind gute Köder, kleine Muscheln kann man mit Schale anködern, wenn man sie ein weinig kaputt drückt.
    Aber vom Nährtiervorkommen an der Neuseeländischen Küste habe ich leider keine Ahnung.

    Bei uns ist es ähnlich, in den von Berufsfischern bewirtschafteten Gewässern gibt es keinerlei Schonzeit, auch nicht für Angler, wenn sie sich ihre Angelkarte bei dem jeweiligen Fischereibetrieb gekauft haben.


    Ein gut Teil der von Berufsfischern bewirtschafteteten Gewässer darf aber auch mit der Landesangelkarte des Verbandes beangelt werden, die Angler die eine solche Karte besitzen, müssen sich allerdings an die Schonzeiten des Landesverbandes halten.
    Eine ganz komische Situation, der eine Angler darf, der andere nicht..........

    Zitat von Zanderschreck

    wm66


    Siehste Willi, Du bekommst niemals die Angler unter einen Hut.
    Das beste Beispiel kann man ja hier nachlesen :D .


    Doch, doch das schaffen wir schon!

    Hm........ich überlege grade, so viele Flüsse die Ländergrenzen überschreiten haben wir hier nicht und wer würde schon Forellen in die Elbe besetzen ?


    Ich finde das schon richtig, daß hier der Regenbognerbesatz verboten ist, in Gewässern mit autochonen Bafo-Beständen, teilmigrierenden Bafo/Mefo-Beständen haben zusätzlich eingebrachte Regenbogner nun wirklich nichts zu suchen.
    Zumal hier sämtliche Besatzversuche in der Vergangenheit nie stationäre Regenbogenbestände ergaben, sondern die Fische bei Erreichen der Geschlechtsreife ausnahmslos ihren Weg in die Ostsee fanden.

    Nu mal bisschen langsam midde Pferdchen, ich bin mit dem Ding auch nicht zufrieden, ist aber kein Grund alles schlecht zu machen, bloß weil es nicht vom DAV kommt!

    Sicher kann man da einiges hineininterprätieren, auch schlechtreden, wenn man will.
    Wäre ein generelles Entnahmegebot vorhanden, dann würde sich der letzte Satz erübrigen, der steht aber nun mal da!

    Sach mal soll ich den ganzen Text hier reinkopieren?


    Lies doch den Punkt mal bis unten durch.


    Oben steht wie man mit gefangenen maßigen Fischen umgeht die entnommen werden, da steht nicht, daß jeder Fisch entnommen werden muß!

    Man muß sie nur mal richtig lesen!


    Ebenfalls Punkt 4.5.


    Dort steht nichts über ein generelles Entnahmegebot!


    Verboten ist lediglich:


    Das gezielte Angeln mit dem ausschließlichen Ziel, Maße und Gewicht der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend in das Gewässer zurückzusetzen, ist verboten.


    Und mit dieser Bestimmung kann ich gut leben!

    Zitat von Motzki

    Die 4.5.1 heist nur das wir im Landesangelverband Brandenburg, das so stark umstrittene Catch und Release, gemäß Gewässerordnung betreiben dürfen.


    Das schafft aber zumindest in M/V auch der VDSF!


    Man sollte also nicht verallgemeinern, sondern berücksichtigen, daß sich einzelne Landesverbände unterschiedlich verhalten können!