Das fällt mir ein Vorgang ein, den ich sehr belustigend empfand, leider finde ich die betreffende Internetseite nicht mehr.
Der Sachverhalt war in etwa dieser:
Ein Student aus den alten Bundesländern wurde kurz nach der Wende auf einer Straße in den neuen Bundesländern geblitzt.
Nach einigen Wochen erhielt er dann auch das übliche Briefchen mit dem nette Foto, sowie die Bußgeldforderung.
Da er Jurastudent war, ließ er sich aber auf einen längeren Rechtstreit ein, das Ganze endete mit einer gerichtlichen Verfügung, brachte auch noch Forderungen für zugesandte Schriftsätze, Gerichtskosten und weiteres mit sich.
Irgendwann bekam der Mann dann eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung.
Er folgte aber dieser Vorladung nicht, da sich diese auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland berief.
Stattdessen verfasste er etliche eigene Schriftsätze, denen er jeweils auch eine Rechnung für seine entstandenen Kosten beifügte.
Fasste wohl seine Expertisen auch auf einer CD zusammen die er ebenfalls gegen Rechnung an das betreffende Gericht schickte.
Der Stundent, der mit Verlaub massenhaft Zeit gehabt haben muß, hatte eine rechtliche Lücke gefunden, die er nun trefflich ausweidete.......
Seine "Schandttat" fand ja auf dem Gebiet der ehemaligen DDR statt.
Die DDR wurde damals mit einem Volkskammerbeschluß der Volkskammer der DDR aufgelöst.
4 Tage später trat sie der Bundesrepublik Deutschland bei.
Die Lücke liegt nun wenn man es aufmerksam betrachtet in diesen 4 Tagen!
Der Stundent konnte, unter Berücksichtigung der damalige Rechtslage glaubhaft nachweisen, daß etwas was sich aufgelöst hat, quasi nicht mehr im rechtlichen Sinne vorhanden ist!
Etwas, das nicht mehr vorhanden ist, kann nirgendwo beitreten!
Sein Vergehen sei also in einem Land passiert, daß quasi nicht existent sei und für das das Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht zuträfe.
Die Nachforschungen die er dazu betrieben hat waren extrem genau und tiefschürfend, das Verfahren wurde eingestellt, die Tat blieb ungesühnt, man verzichtete auf sämtliche Forderungen und bezahlte wohl sogar die Rechnungen des Studenten für seine Schriftsätze, Arbeitsausfall u.s.w.