Wie oft ich bisher schon kontrolliert wurde kann ich nicht genau sagen, ein paar Mal war es schon, zumal ich ja über 20 Jahre auch eher der kontollierenden Fraktion angehört habe.
Ein paar Kontrollen sind mir aber im Gedächtnis haften geblieben.
Als Jugendlicher bin ich im Urlaub an fremden Gewässern 3 oder 4 mal kontrolliert worden, zu Hause allerdings kaum.
Ein Mal bin ich hier bei uns von der Wasserschutzpolizei kontrolliert worden und auch wegen einer gaaaaanz bösen Verfehlung abgestraft worden, ich hatte die Angelzeit an dem Gewässer(bis 1 Std.nach Sonnenuntergang) um sage und schreibe 20 Minuten überzogen, auf die Idee in den Kalender zu gucken um die Sonnenuntergangszeit festzustellen kamen die Herren um Oberwachtmeister Hecht erst nachdem sie sonst nichts finden konnten............Verwarnung mit Ordnungsgeld 1,-Mark.....
Später hatte ich oft das schnellere Boot..................
Besonders markant waren mal 6 Kontrollen innerhalb von etwa 2 Std. im Harz, an der Selke durch einheimische Angler, allerdings ohne weitere Schwierigkeiten und alle Kontrollen auf freundliche, höfliche Art.
Unfreundlich waren dagegen oft die Kontrollen an der Ostsee beim Brandungsangeln(damals hauptsächlich um die Einhaltung der Angelzeit, bis 3 Std. nach Sonnenuntergang, die Ostsee war zu DDR-Zeiten nachts Grenzgebiet), die Kontrollen wurden von Fischereiaufsehern durchgeführt, die sich wesentlich unfreundlicher verhielten als Polizei und Grenzstreifen, es endete öfter damit, daß die Aufseher eine Runde baden gehen mussten, wenn sie zu viele Angler verärgert hatten.
Seit der Wende 1989 bin ich persönlich nur einmal kontrolliert worden, am ersten Tag der Saison am Forellenbach, besser gesagt es war der Versuch einer Kontrolle, da sich der Herr Kontrolleur nicht ausweisen konnte oder wollte.
Mein Sohn wurde von 2 Jahren an einem kleinen Verbandsgewässer mal von 5 oder 6 Aufsehern innerhalb einer guten Stunde kontrolliert, wobei sich die Herren auf dem Weg zum Teil begegnet sind.
Am gleichen Gewässer bin ich vor vielen Jahren, wahrscheinlich aus Fangneid von einem angeblichen Gewässerwart nach dem Fang einer Schleie von 2,5kg förmlich mit dem Maßband "angefallen" worden , der angeblich meine Papiere und die "Maßigkeit" des Fisches prüfen wollte, das Maß betrug damals lumpige 20cm für die Schleie, als ich ihm dann meinen Fischereiaufseherausweis unter die Nase hielt verschwand er wortlos und blitzschnell.
Aus meiner eigenen Kontrolltätigkeit gibt es auch ein paar Hits, Spitzenreiter war ein "Angler" der an einen Forellenbach(Fly-only-Strecke) 12 Grundruten auf 200m aufgestellt hatte, er selbst lag in einem Zelt an der ersten Angel, in einem der Bewustlosikeit nahen Zustand, der wohl auf überdurchschnittliche Einnahme alkoholischer Getränke zurück zu führen war, die Angeln habe ich dann für ihn eingeholt, als ich damit fertig war kam seine Frau mit dem Trabant auf die Wiese gerumpelt um Biernachschub zu bringen, mit den Nachschub wurde es aber nix, aber ich habe ihr noch beim Zusammenbau des Zeltes und der Liegendverladung ihres Gatterichs geholfen, der während wir ihn in das Auto schleiften, immer beschwörend bettelte, ich solle es nicht seinem Vereinsvorsitzenden melden..................
Sehr nett war auch der ältere Herr, der am gleichen Gewässer mit Köderfisch angelte, belustigend waren seine wortreichen Ausflüchte.
Direkt neben ihm stand das Schild, das darüber informierte, daß es sich um eine Fly-Only-Strecke handelte, um die Sache idiotensicher zu machen, hatte ein wohlmeinender Mensch ein Zusatzschild angebracht auf dem folgendes stand: "Angeln mit Würmern, Maden und dergleichen streng verboten", allerdings hatte er wohl nicht mit der Spitzfindigkeit dieses alten Herren gerechnet.
Der behauptete nun, sich keiner Verfehlung bewusst zu sein, da er ja nun extra mit Köderfisch angle, der ja schließlich weder Wurm noch Made sei.......
Als ich ihn darauf hin auf den Fakt hinwies, daß er auch gar keine Karte für dieses Gewässer besäße, begann er mir seine gesamte Krankheitsgeschichte zu erzählen, die ihm aus gesundheitlichen Gründen den Gebrauch der Fliegenrute verbieten würde und..und und außerdem........., ich war zu Tränen gerührt..........
Ich habe meinen Strafzettelblock übrigends nach 20 Jahren zwar etwas speckig aber unbenutzt wieder abgegeben, bin aber trotzdem der Meinung zumindest an dem Gewässer wo ich mich meistens aufhielt zur anglerischen "Sauberkeit" beigetragen zu haben ohne gleich eine Ordnungsstrafe oder ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet zu haben, allerdings waren die Voraussetzungen damals sicher etwas anders als heute. Die reine, auf höflich sachlichge Art durchgeführte Kontrolltätigkeit hatte zumindest damals erhebliche Wirkung, auch ohne direkte Strafen, ein Gewässerverweis reichte damals meist völlig aus.