Beiträge von kid
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[quote='Kai S.'] reverend: Wobei der Fischereischein halt in Niedersachsen kaum einen interessiert (gehe mal davon aus das du den Jahresfischereischein meinst). In Niedersachsen besorgt man sich das Teil nur wenn man in ein anderes Bundesland möchte, da die sowas häufig fordern wenn man eine Erlaubniskarte haben möchte. Zumindest hier bei uns im Norden Niedersachsens (bis ca. Bremen) kenne ich keinen Verein wo man den braucht, und sehr viele Angler haben sich das Teil nie geholt./quote]
Bei usn braucht man den.
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Zitat von Kai S.
So habe grade nochmal bei uns im Verein auf die Homepage geschaut. Unter dem Punkt Informationen zur Fischerprüfunge steht
Gemäß §15 des Niedersächsischen Fischereigesetzes darf Jugendlichen erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung ausgehändigt werden.
Unabhängig davon kann die Ausbildung und Prüfung bereits vorher absolviert werden.
Dazu die Anmerkung dass dieses nicht jünger als 13 Jahre ein Grundsatz bei uns im Verein ist. Früher ist also möglich, auch wenn es nicht unbedingt sinnvoll ist wenn man eh warten muss.Ich ahbe gerade nochmal ins gesetz geschaut und da steht:
"Nds. FischereiG (Nds. FischG,NI)
§ 15 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden."Also geht das klar unter 14.
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Moin
Ich habe im Hinterkopf irgendwelche Altersgrenzen von 14 Jahren, bin gerade nicht ganz so sicher, was genau das war. Ich habe meine Prüfung mit 11 Jahren gemacht und bin mir sicher, dass ich bis ich 14 Jahre alt war, nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln gehen durfte - ich glaube mich zu erinnern, dass der Grund war, dass man unter 14 kein Wirbeltier töten darf.
Jetzt wird das ganze mit dem Mindestalter aber wieder akut:
Mein Cousin hat mit 12 seine Prüfung abgelegt, ihm wurde vom Vorsitzenden aber das Prüfungszeugnis verweigert, das könne er sich mit 14 dann abholen da er vorher ja ohnehin nicht angeln dürfe. Meiner Meinung nach eine Sauerei, aber das hatten wir aber hier schon. Er ist jetzt 14 und hat sein Prüfungszeugnis und jetzt soll's los gehen.
Nun meine recht kurze Frage:
Darf ein 14-jähriger in Niedersachsen alleine zum angeln?
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Was gibt es da so, was habt ihr für Erfahrungen mit dem tarnmuster und der kleidung? Ich hab bislang nur was von prologic im internet gefunden und bei egun.de einen der eine "Tarnjacke" anbietet - kenn ihr noch weitere kleidung in dem tarnmuster?
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Zitat von Onkel Tom
Diese "Verschärfung" des Waffengesetzes wird mich nicht daran hindern es weiter mit zu führen und ich denke, dass es auch absolut lächerlich wäre, wenn ein Polizist einem Angler oder Jäger eine Ordnungsstrafe aus der Tasche zieht, weil sein Messer zu lang ist. Man soll die Katze auch mal im Dorf lassen...lächerlich mit sicherheit. aber glaub mal nicht, dass sowas irgendwen daran hindert ein OWI verfahren anzustrengen. gesetzliche grundlage gibt es dazu dann.
Zitat von Joscha
Glücklicherweise bin auch ich nicht von der Vorschrift betroffen - beim Angeln hab ich ein Einhandmesser dabei, das eine Klingenlänge von 9 cm hat.
falsch. einhandmesser = böse. egal welche klingenlänge.Zitat von Joscha
Aber ganz ehrlich: Wenn es z.B. mal ne Stecherei gibt , dann ist es dem Opfer eigentlich wurscht, ob er jetzt mit einer 9cm-Klinge oder einer 12 cm-Klinge abgestochen wird. So einen großen Vorteil bringt das Gesetzt jetzt sicherlich auch nichtgut erkannt.
Zitat von SchraubeSehe ich genauso..... Ich führe meine Messer weiterhin beim angeln mit mir wie vorher auch schon.... Und ob die Klinge dann 6 cm oder wie meine Machete 45 hat spielt für mich keine Rolle! Das Messer dient nicht als Waffe sondern als Werkzeug!
das ist falls die änderung durchkommt eine sehr mutige argumentation. ähnlich als würde ich meinen revolver immer dabei, er diene mir als werkzeug und nicht als waffe.
Zitat von Der Junge mit der AngelIch bezweifle dass dieses Gesetz in der Praxis Anglern und Co. in Schwierigkeiten bringen wird. Auch Polizisten haben einen Ermessensspielraum.
und einige gemeinden finden schnell eine neue einnahmequelle. ist ja rechtlich alles wasserdicht - ob dann neue blitzer aufgestellt werden um die kasse aufzubessern oder zwei herren vom ordnungsamt am samstagnachmittag mal die angler kontrollieren...
Zitat von Der Junge mit der Angel
Ich werde auch weiterhin mein Filetiermesser mit mir führen (wenn ich angle), eine 12 Zentimeter Klinge ist ja wirklich nicht viel.
aber dann verboten. so ein verstoss gegen das waffengesetz macht sich auch gut in jedem lebenslauf...Zitat von Der Junge mit der Angel
Es ist etwas völlig anders wenn ein devianter Jugendlicher nach einer Schlägerei in der Disko mit einem Messer in der Tasche erwischt wird, als wenn ein Angler ein werkzeug damit hat, was er völlig sinnvoll und nachvollziehbar begründen kann.
messer in der tasche in der disco ist auch nach aktuellem WaffG schon verboten. natülich ist dieses messerverbot unsinn - aber es wird genau so festgelegt.und ich find erschreckend wie gleichgültig hier mit der beschneidung eurer rechte umgegangen wird...
sagt dann aber nicht, es hat euch keiner gewarnt. -
Geplante Neufassung des Waffenrecht
Datum: 20.02.2008 heute im Bundestag - 20.02.2008
Breite Zustimmung im Innenausschuss zur WaffenrechtsnovelleBerlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf
zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.
Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein auch Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.
Diese Änderung würde auch Jäger, Angler, Rettungskräfte betreffen. Bedeutet ihr dürft dann nicht mal mehr ein Filetiermesser mitführen.
Vielen vieleicht unbekannt ist die Möglichkeit auf gesetzgebende Maßnahmen über den Petitionsausschuß des deutschen Bundestags Einfluss zu nehmen.
Es wurde heute eine Petition gegen die geplante WaffG Änderung eingereicht.
Diese Petition ist hier zu finden:
http://rapidshare.com/files/93…tionsformularOff.doc.htmlJe mehr sich der Petition anschließen um so größer die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Also Ausfüllen und absenden Die Zeit drängt!!!!!
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du möchtest welche fischart beangeln?
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meindl borneo.
ist zwar teurer aber rechne den preis hoch auf die jahre die du mit dem schuh glücklich bist und das ding ist unglaublich preiswert. ich hab meine vor acht jahren für etwa 300 mark gekauft und die halten dank ordentlicher pflege immer noch -
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niemand hier, der eine konkrete aussage zum mindestalter in NDS machen kann?!
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Zitat von $hadow
Denke, dass auch bei dir da nicht viel machbar ist. Oder hab ich das missverstanden und er darf garnicht losziehen?moin basti,
so ist es. er hat einzig einen selbstgedruckten din A 6 zettel mit obigem text bekommen nach der prüfung. nicht mehr. und er hat dementsprechend genauso viel oder wenig "berechtigung" zum angeln in der hand wie jeder andere 12 jährige ohne prüfung auch.Zitat von BeliebtIm §59 Niedersächsisches Fischereigesetz steht es geschrieben dass man erst mit 14 Jahren einen Fischereischein bekommt.
und §15 ibidem:
Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.deswegen MUSS das machbar sein.
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Zitat von Udolf
Habe ich was überlesen, habe bis jetzt nichts von Ihm und der erfolgreichen Prüfung gelesen???
Gruß... Udo
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ich gratuliere mighty!
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Moin
folgende Situation:
Mein Cousin hat soeben die Sportfischerprüfung bestanden, lehrgang beim Verein gemacht vorher und so. 2 Monate gelernt usw. Nachdem er jetzt bestanden hat bekommt er einen selbstgedruckten Wisch ausgehändigt auf dem folgendes steht:"Name XXX hat in der Zeit vom 11.10.07 bis 06.12.07 an einem Vorberitungslehrgang auf die Sportfischerprüfung teilgenommen und am 07.06.07 [sic!] vor dem Prüfungsausschuss die theoretische Sportfischerprüfung bestanden.
Der Sportfischerausweis wird einbehalten, da eine weitere praktische Ausbildung erforderlich ist,
Diese Bescheinigung dient nicht zur Vorlage bei der zuständigen Ordnungsbehörde zum Ausstellen eines Fischereischeins.XXX, d. 6. Dezember 2007
Unterschrift und Stempel vom VDSF"
mal abgesehen davon, dass das prüfungsdatum absolut falsch ist, frage ich mich, was das ganze soll.
1.) hat er exakt die gleiche "ausbildung" wie auch die gleiche prüfung wie alle anderen auch gemacht. alle anderen haben allerdings das grüne rüfungszeugnis bekommen.
2.) aussage war, er könne sich mit 14 dann seinen schein abholen, vorher dürfe er eh nich angeln.das kann doch so nicht richtig sein! ich weiss, dass ich meinen schein mit 12 jahren gemacht habe. Bis ich 14 Jahre alt war musste ich von einem erwachsenen mit angelschein begleitet werden zum angeln da ich laut TierSchG ja kein Wirbeltier töten darf wenn ich unter 12 bin.
Wie auch immer - Das kann doch so alles nicht korrekt sein, welche Möglichkeit gibt es, dass mein cousin seinen schein JETZT bekommt und auch mit mir angeln geht? denn das, was da von dem verein abgezogen wurde ist meiner meinung nach eine frechheit. Alleine schon dieser rechtlich irrelevante und inhaltlich falsche Wisch......
danke im voraus für eure hilfe.
achso: bundesland ist niedersachsen.
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Zitat von mighty
hey leute morgen den 6. ist meine fischerei-prüfung!
habt ihr tips(außer spicker) fürs bestehen?!?
bitte noch heute abend!
thx im forausnicht spicken!
ansonsten:
vorher gut essen (magenknurren in prüfung ist unangenehm)
kreuze machen
bestehendas ist nicht raketentechnik.
ich drück dir die daumen!
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Zitat von mighty
gruß allen die dies lesen !
ich bin mighty und mache am nikolaus meinen angelschein,oh sorry :fischereischein!
ich wohne in neustadt am rübenberge das liegt an der leine wo ich dann mal angeln werde!
als erstes werde ich mein glück auf barsch versuche danach auf hecht.
ich hoffe das bald bald viele beiträge zusteuern werde >>>>[] !!!
bis denne!na denn herzlich willkommen!
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Zitat von NS3000
Ich kenne eine aus meinem Verein, mit dem ich auch öfters los bin, der fischt mit Matchruten mit KöFi auf Hecht, Zander und Aal!
Gruß,
Niklasich hab auch shcon mit 25er monofil, 2,10langer rute mit ~15g WG und nem minispinner beim barschangeln nen 87cm hecht gefangen. würde die kombi trotzdem nicht zum hechtspinnen empfehlen
und was die rutenlänge angeht ist 2,70 ja schön und gut, hat aber gegenüber 3,00 und 3,30 keinen vorteil.
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kauf dir ne 3,30m lange steckrute mit einem WG von 30-60g oder 40-80g
ruten für die du zwischen 50 und 80 euro bezahlst sind meist gut
der tipp sich nur vom händler beraten zu lassen ist unsinn, viele händler haben nunmal naturbedingt nicht 100% ahnung von allen angelarten. und wenn dich der stippangel profi beim kauf eine rhechtrute berät hats du da evtl nciht viel von
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spinner mit hoher rutenspitze flott geführt.