Beiträge von rufus9991

    Hab ich vergessen, deinen Kollegen aus dem Verein, der das alles gemacht hat, kannst du in die Wüste schicken, ein solches Verhalten finde ich :Q__ .
    Aber manche glauben halt, sobald sie die Uniform tragen, die Weisheit hätte sie geküsst.
    Persönlich glaube ich hätte man das auch in einem Gespräch unter vier Augen klären können.

    Ja nun, da hast du also den Salat, aber vorwerfbar ist nur die Tatsache, dass du drei anstatt der genehmigten zwei Angeln im Wasser hattest.
    Ich denke das hier zwar eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die aber auch, zumindest nach dem Hessischen Gesetz, mit max. 5000 Euro gahndet werden kann. Bei dir denke und hoffe ich jedoch, das dies nicht der Fall sein wird, da dein "Vergehen" nicht so hoch einzustufen ist.
    Die Wegnahme des Angelgerätes ist rechtens, kann sogar bis zur gänzlichen Einziehung führen, was ich hier jedoch auch nicht annehme.
    Falls du angeschrieben wirst, wird man dich um eine Stellungnahme bitten, wenn möglich schreib einfach, dass du nur vergessen hast eine Angel aus dem Wasser zu nehmen, lass dir einen vernünftigen Grund dafür einfallen, dann kannst du die Sache mit einem "dudu" überstehen.
    Im schlimmsten Fall (das wird hier hoffentlich nicht vorliegen) wird dir der Fischereischein für die Dauer von 5 (fünf) Jahren entzogen, die Angeln bleiben eingezogen und du bekommst eine Geldbuße.
    Falls du Hilfe benötigst,--> PN


    Wie gesagt, die Angaben beziehen sich auf das hessische Fischereirecht.
    Ich selbst stehe nämlich mit einigen Kollegen der "Entenpolizei" im Klinch wegen des Uferbetretungsrechtes.

    Korrigiere mich, falls ich mich irre, du hast also die Karpfenruten und die für Köderfische gleichzeitig im Wasser gehabt?
    Ansonsten aber alle Genehmigungen!
    Wieviel Ruten sind denn an eurem Gewässer gleichzeitig erlaubt?
    Was ist das für ein Vereinsgewässer? Ein Teich? Oder ein Abschnitt eines Fließgewässers?
    Wäre alles interessant, denn wenn es ein reines Privatgewässer des Vereines ist, müsste alles über den Vorstand des Vereins laufen, da kein öffentliches Interesse vorlag.
    Hat er die Angeln SICHERGESTELLT oder bESCHLAGNAHMT?
    Wäre auch interessant, hoffe du hast eine Niederschrift bekommen, ansonsten hat der liebe Kollege nämlich einen Fehler gemacht.
    Wenn du nähere Angaben hast, kannst sie mir posten, schau dann mal nach.

    Eigentlich schade das mit den Tageskarten, man stelle sich vor dort ungestört angeln zu können............
    Die Kehrseite der ganzen Sache wäre natürlich, dass sich die gesamte Fischpopulation in kürzester Zeit dermassen minimieren würde, dass solche Bilder nicht mehr zu beobachten wären.

    Ich hab den
    eindruck, du hast den Sinn und Zweck unseres Zulassungssystemes noch nicht verstanden, aber mittlerweile lass ich dich jetzt einfach in deinem Glauben.
    Zur Abgasführung kauf dir einfach mal einschlägige Literatur, da wird beschrieben wie z.B. ein Fächerkrümmer die Leistung steigert.
    Zum Schluß: bei einem aufgeladenen Motor müsste man mehrere Lader verbauen, die einfache Variante ist, alle Abgasströme des Motors durch einen Lader zu schicken.


    Von mir aus, bleib bei deiner Einstellung, wenn ich richtig gelesen habe stecken da ja 20 Jahre Tuningerfahrung in einem 24-jährigen Körper, Hut ab.
    Von mir aus ist jetzt Ende.............

    Schau doch mal nach dem Hebel der Rücklaufsperre, da sollte eine Führungsnut drin sein, die in ein Teil auf einem Zahnrad greift, und dieses verschiebt, um den Rücklauf zu sperren, vielleicht hast du das falsch herum montiert, ist mir auch schon passiert, aber nach längerem Versuchen und Rumbauen hats wieder geklappt.

    Es war doch dein Reden vom richtigen Tunen, und wenn ich dann ne Auspuffanlage dranbaue bringt die nur was mit dem dazugehörigen Krümmer. Dichtungen zählen übrigens als Zubehörteile, und nicht zur Anlage gehörend, wenn wir deiner Meinung nachgehen, wäre das erste Bauteil der Zylinderkopf mit den Auslaßventilen und den Stehbolzen.
    Ein Tuner wird dir die Aussage mit dem Fächerkrümmer übrigens bestätigen, oder schau doch mal in einschlägiger Literatur nach, eine Leistungssteigerung wird laut Datenblatt der Leistungsprüfung erst mit Fächer richtig erzielt, da hier der Abgasstrom so eingestellt werden kann, dass er die Füllung der Zylinder mit frischem Kraftstoff verbessert; bestes Beispiel hier, der Zweitakter, bei dem Krümmer und Schalldämpfer zumeist eine Einheit bilden.


    Und die Überprüfung eines Einbaus bei den technischen Überwachungsstellen schließt das Ausstellen eines Gutachtens bei der Dekra mit ein, beim Tüv wird gleichzeitig die Einbauabnahme in den Brief, jetzt Schein Teil 2 eingetragen, dadurch will man sicherstellen, dass alles richtig funzt.

    Nein, es wird überprüft, ob der Anbau auch fachgerecht durhgeführt wurde, und somit im Bereich des dt. Rechtes zulassungsfähig ist.

    Eine ABE entbindet nicht in jedem Fall von der Eintragungspflicht, Beispiel, eine ganz simple Anhängerkupplung, für die besteht zwar eine ABE, aber der Einbau ist zu überprüfen, und somit einzutragen.

    @ Angelbite,


    Der Krümmer oder Fächerkrümmer ist das erste Bauteil einer Abgasanlage.



    @shadow,


    lies dir mal die ZO durch, bzw. die Verwaltungsvorschrift dazu!
    Es ist leider so, das die EU nun auch bei uns die Oberhand behält, daher müssen wir, d.h. unsere Regierung auch immer wieder Strafen bezahlen, weil die EU-Richtlinien nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden.

    Ich vergaß, Endschalldämpferanlagen können höchstens auf Grund eines zu lauten Abgasgeräusches nicht zugelassen werden, die Mehrleistung ist unter Umständen eintragungspflichtig, alles Andere ist falsch, frag mal die Dekra.

    @ Angelbite,
    bevor du hier mit gefährlichem Halbwissen glänzen willst, sie dir erst einmal die Novellierung der StvZO durch, dann wirst du feststellen, dass viele Dinge die vor Jahren noch verboten waren mittlerweile erlaubt sind, es sei denn, sie stellen eine bauliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar. In einigen Fällen kann eine Anpassung weiterer Bauteile erforderlich sein, aber durch die Harmonisierung im EU Recht hat solche Dinge zugelassen.
    Alleine schon der Einbau eines Fächerkrümmers bringt eine Leistungssteigerung um 10-15 Prozent, was die Serienstreuung schon überschreitet, und ist absilut legal, wenn eine ABE, sei sie auch in Frankreich erstellt, vorliegt.
    Das erklärt auch, weshalb z.B. in Deutschland Trikes oder Quads ohne Tragen von Helmen erlaubt ist, deren ABE stammt nämlich z.B. aus Frankreich, nach dt. Zulassungsrecht müssten die nämlich alle einen Helm tragen.
    Aber so sind nun mal die EU-Harmonisierungs-Richtlinien, daher auch die neue Einteilung der Fahrerlaubnisklassen.

    Ich habe so den Eindruck, beim Thema Tuning gehen die Meinungen sehr weit auseinander, aber erlaubt ist doch, was gefällt, oder?
    Tuning heißt auch nicht nur den Motor heiß zu machen, denn schließlich gibt es ja auch ein "optisches Tuning".
    Und nur weil ein Auspuff eine Leistungssteigerung bringen kann, heißt das noch lange nicht, dass er verboten ist.
    Im Prinzip darf heute alles verändert werden, was die Betriebserlaubnis nicht zum Erlöschen bringt, und glaubt mir, das ist sehr viel, schließlich bin ich seit fast 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig und unterrichte auch in dieser Richtung.
    Daher denke ich, jedem das Seine, Tuning ist nicht immer gleich Tuning, und jeder so wie er will.
    Somit behält jeder seine eigene Individualität, und wer anderst denkt und handelt natürlich auch.

    @ Rasch, dann pass aber auf, dass die Decke vollkommen trocken ist, sonst hast am Abend ein schönes Brett!


    Also ich hab mich , nachdem ich mir letztes Jahr das Sprunggelenk gebrochen hatte, und nach der OP lange im Liegen verbringen musste ein Klimagerät angeschafft, dass ich jetzt immer 2 Stunden vor der Ruhezeit einschalte, und wenn ich dann meine Ruhegemächer aufsuche ist es dort ganz angenehm.

    Bei deiner riesigen Bassbox hast aber kein Olatz mehr fürs Tackle, und ein Porsche oder Ferrari mit Zigeunerhaken............na ich weiß nich!!