Beiträge von Ulli3D

    Wobei Hecht (Gufi) und Forelle (Sbirolino) passt nicht wirklich zu einer Rute. Entscheide Dich für eine Köderart und kauf dazu die passende Rute, bei Forellen brauchst Du eine weiche, parabilische Aktion um das Ausschlitzen zu verhindern und für Gufi eine harte Rute mit Spitzenaktion.

    Die Spezifikation für Hering und kleiner Barsch ist was für'n Arxxx (Sorry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen :-@ )


    Je nachdem. wie weit Du raus musst, reicht ein Heringsblei von 30g nicht aus, da müssen dann 50 oder gar 90 g dran. Und so eine Rute dann zum Barschfang nutzen, klar, kann man damit fangen aber ob das dann noch Spaß bringt.


    Schau Dich mal an den HotSpots für Hering um, die Jungs haben alle ziemlich grobes Geschirr, zumal es da auch nicht gerade "zivilisiert" zu geht.


    Kauf Dir eine preiswerte Tele mit 90 g WG und in 4 - 5 m, die gibt es für kleines Geld und dürfte für den Heringsfang dann optimal sein und bei Rutenbruch ist es kein großer Verlust.


    Für den Rest des Geldes kaufst Du dann eine entsprechende Barschrute.

    @ Holland Freak:


    Dann hoffe ich, dass Du bald mal in eine Kontrolle kommst. Anschließend kann man wieder lesen, dass deutsche Angler ohne Vispas festgenommen wurden.


    Übrigens, ich bin bekennender Denunziant, wenn ich jemanden sehe, der die Regeln missachtet, die entsprechende Telefonnummer des AID ist:
    0455466230 und die Jungs sind nicht wie die Kontrolletties bei uns, die kommen umgehend und kassieren erbarmungslos.


    Irgendwie muss man ja versuchen, den Imageschaden für deutsche Angler, den einige wenige verursachen, zu begrenzen.


    Angeln in den Niederlanden ist so preiswert, die Möglichkeiten so gut, da sollte man versuchen, die Regeln einzuhalten!

    Noch mal nachgeschaut, in BW, Thüringen verklausuliert, Bayern auch in §12 Abs. 4, Berlin und Bremen können von der Fischereibehörde Ausnahmen genehmigt werden und dann gibt es noch Länder, z. B. Niedersachsen, in deren Gesetz, bzw. Verordnung nichts über die Verwendung lebender Köderfische zu finden ist.

    Als Blei für die Strömung und auch bei hängerträchtigen Untergründen empfehle ich immer diese hier, gibt es aber auch von anderen Anbietern mit mehr g. Liegt in der Strömung gut auf und bei Zug löst es sich direkt vom Boden und ist aus dem Hängerbereich raus.

    Strömungskante ist schon OK aber nicht mit Grundblei sondern mit GuFis. Grundblei ist selbst zwischen den Buhnen kritisch weil jeder dicke Pott die Buhnen "leerzieht" und anschließend strömt das Wasser wieder zurück. Da bleibt kaum eine Montage liegen.

    Dann geh zur Fischereibehörde, dort gibt es das Verzeichnis der Fischereirechte nach der Zweiten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Sächsischen Fischereigesetzes (Fischereiverzeichnisverordnung - FischVerzVO), vom 13. September 1993

    Deswegen fragte ich ja, wenn Du nur einen Anteil von 1,5 ha an 8 ha hast, dann müsste das im Grundbuch eingetragen sein und wenn nicht, dann müsste der Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Fischereirechte bis zum 31.12.1995 erfolgt sein (§8 LFG).