Beiträge von Ulli3D

    Heute hat der Postmann mal wieder geklingelt und was hat er dabei gehabt? Einen Gewinn vom letzten Blinker Gewinnspiel, das Buch: "Tipps und Tricks für Angler". Die "Firma" dankt. :)

    Köder unter 10g? Und die Erde ist eine Scheibe!


    Bei dem Dealer würde ich wahrscheinlich noch nicht mal Maden kaufen.

    Versuch Dein Glück aber erwarte nicht zu viel. Weite Strecken sind kaum zu erreichen und verboten zu Betreten und dann, bei gutem Wetter, überlaufen von Böötchen, Luftmatratzen und Badenden. Ist aber eines der wenigen Gewässer in unserer Gegend, die sich mit der Fliegenrute lohnen.

    Zitat von andal

    Natürlich.


    Entweder bei der ausstellenden Behörde deines verlorenen Scheines, oder beim Landesfischereiverband NRW per Zweitschrift der Prüfungsurkunde.


    In NRW hat der LFV nichts mit der Prüfung zu tun also auch keine Zweitschrift der Urkunde, die kann nur die Untere Fischereibehörde ausstellen. Evtl. gibt es ja eine Kopie, wenn Du in einem Verein bist, die verlangen oftmals eine Kopie der Urkunde bei der Aufnahme.

    Der Unterschied zwischen Schlagstock und einem Teleskopschlagstock ist schon gewaltig und ich würde mich da mal für den §2 Abs. 3 des WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 interessieren. Zudem, verbotener Gegenstand und dann auch noch verdeckt geführt, da freut sich jeder Staatsanwalt.


    Zudem, versuch erst gar nicht den nur in die Niederlande oder auch Dänemark einzuführen. In der Beziehung kennen die überhaupt keinen Spaß.


    Angelmesser ist problemlos, in D, wenn man es zum Angeln mitführt oder verschlossen, nicht zugriffsbereit, im Kofferraum hat.


    Aber egal, kauf's Dir, wenn es der Händler verkauft, nimm es mit und wein nicht, wenn die Luft nachher gesiebt geatmet wird oder der Kauf nachträglich teuer wird.

    Kommt auch auf die Schnur an, wenn die nicht richtig rund geflochten ist, dann taucht das Problem relativ schnell auf. Ebenso, Wirbel ist nicht gleich Wirbel. Nimm Qualitätswirbel, kugelgelagerte, die paar Cent lohnen sich.

    Vertrau auf Dein Anfängerglück, vielleicht hilft es, die Erfahrenen erfahren derzeit Schneidertage/ -wochen.


    Mach Dich über die Verbotszonen im Bereich der Siegmündung schlau, warte auf den 1.6. für Zander und versuch es mal mit Wurm an freier Leine.

    Vergiss die Durchmesserangaben bei Schnüren! Je nach Hersteller kommt da bei einer 0,15er auch mal locker eine 0,30er raus.

    Zitat von prinzbitburg112

    Es ist halt "erwünscht",daß man Hechte zurück setzt !


    Nee, in fast allen Federaties ist es verboten, einen Hecht in Besitz zu haben, ebenso mehr als 2 Zander (Snoekbars) oder 15 Friedfische.


    Wer erwischt wird, der erkennt den Unterschied zwischen erwünscht und verboten. Für das Geld kann man seinen 10-Jahresbedarf an Hecht locker kaufen.

    War immer schon so, es gab Vereinigungen, in denen pro Tag ein Hecht mitgenommen werden durfte und andere, in denen die Mitnahme verboten und damit recht teuer ist.


    Die Verwirrung entsteht wohl dadurch, dass es generell ein Mindestmaß für den Hecht gibt aber die einzelnen Federaties wieder eigene Regeln zum C&R aufgestellt haben. Selbst für einzelne Gewässer gibt es Sonderregeln also, die Liste mit den entsprechenden Regeln gut lesen.


    Am Einfachsten ist es, Du lädst Dir die Lijsten van viswateren herunter und suchst in der Vereinigung, in der Du angeln willst, nach Snoek, für Noord Holland kann ich Dir aber keine Hoffnung machen.

    Zitat von LaZe


    Außerdem ist auch kein © Zeichen drauf.


    Was soll das © denn zusätzlich bringen? Das Zeichen wird oftmals verwandt, um den Urheberrechtsinhaber, der u. U. nicht der Autor ist, und ggf. die Jahreszahl zu vermerken, mehr nicht.


    Alles, was jemand veröffentlicht/ erstellt ist sein eigenes Gedankengut bzw. das des Auftraggebers und unterliegt dem Copyright, es sei denn, er/ sie hat ausdrücklich darauf verzichtet.


    Selbst wenn Du zum Fotografen gehst und Dir ein Passbild machen lässt, darfst Du das nicht ohne die Genehmigung des Fotografen veröffentlichen, der hat darauf nämlich das Copyright.


    Ein Link zum RhFV wäre auf jeden Fall rechtlich sicherer. Nicht jeder, der eine Broschüre verteilt, gibt die auch zur allgemeinen Verwendung frei.


    Nimm Dein Beispiel, wenn sich mittlerweile was geändert hat, was in der Broschüre bestimmt dann auch schon geändert wurde und Du verbreitest die veraltete Information weiter.


    Ebenso ist auch in der Broschüre mindestens ein sachlicher Fehler, die Fragen für die Fischerprüfung werden nicht vom Prüfungsausschuss ausgewählt.


    Ach ja, auch Dein angegebener Weblink stimmt nicht wirklich:


    http://www.rheinischer-fischereiverband.de/


    Auf diese Seite wird umgelenkt.