Beiträge von mzg

    Da habt ihr mich ganz schön zappeln lassen!


    Maples sind Maple Peas sind eine ganz banale Felderbsenart.
    http://w ww.dpi.qld.gov.au/fieldcrops/9069.html


    Hauptanbaugebiete Neuseeland und Kanada.
    Der irreführende Name leitet sich wohl vom süßen Geschmack ab.


    Gruß,
    Manfred

    Achtung Beitrag geändert:
    Es handelt sich nicht um einen LFV, sondern um den Regionalverband VFG


    http://www.vfg-bw.org/seite3.htm


    Hier der ganze Text der Stellungnahme
    http://www.vfg-bw.org/index.php?action=seite&Seiten_ID=237


    Bitte entschuldigt meinen Fehler,


    Manfred




    Hallo,


    folgenden Beitrag musste ich leider gerade bei Fisch&Fang finden:


    "Hi zusammen,
    nachdem der LFV Bayern in seiner letzten Verbandssitzung das Nachtangelverbot aufgehoben hat, was einem Wunder gleichkommt,
    hat der Baden Württembergische Verband dieses Statement vom Stapel gelassen.
    Ich habe selten so etwas unlogisches und lächerliches gelesen - eigentlich wirklich sehr peinlich für die Herren....Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau


    Aus der Tagespresse hat der Landesfischereiverband vom „Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau“ erfahren und sich erst einmal gefreut. Bei näherem Hinschauen auf der Homepage des Staatsministeriums mussten wir dann aber zu unserer Überraschung feststellen, dass es künftig einen Fischereischein auf Lebenszeit geben, das Nachtfischverbot aufgehoben werden und die Anzeigepflicht für Fischereipachtverträge abgeschafft werden soll!


    Zu den genannten Maßnahmen hat der Verband aus fachlichen Sicht folgende Anmerkungen in einem offenen Brief am 24.10.2003 an den Ministerpräsident Erwin Teufel (MdL) geschrieben und darum gebeten, für die Streichung der angesprochenen Punkte aus dem Maßnahmenkatalog zu sorgen:


    Aufhebung des Nachtfischverbots
    Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer. Eine Aufhebung des Verbots würde aber zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Fische und der am und im Wasser lebenden Tierwelt führen. Vor allem Vögel wären gefährdet, aber auch andere Arten. Ferner wäre eine verstärkte Gefährdung der Pflanzenwelt der ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen nahezu sicher. Bei Nacht ist zudem die Einhaltung eines sachgemäßen Fischfangs beispielsweise hinsichtlich Drill, Anlandung und Tötung erheblich erschwert. Ein weiteres Problem ist die Gefahr der Fischwilderei. Bei allgemeiner Zulassung der Nachtfischerei wäre eine wirksame Fischereiaufsicht nicht mehr möglich, den Aufsichtspersonen auch gar nicht zuzumuten. Die Aufhebung des Verbots würde also zu einer Gefährdung der Fischbestände führen. Nach unserer Auffassung würde somit die Zulassung der Angelfischerei zur Nachtzeit gegen Grundsätze des Natur- und Tierschutzes verstoßen und die Fischbestände gefährden. Eine Aufhebung lehnen wir als Vertreter der Fischerei und als anerkannter Naturschutzverband deshalb entschieden ab. Sie würde dem Anspruch der Angelfischer als Naturschützer nicht gerecht, sondern ihr einen schlechten Ruf einbringen und ihr ungleich mehr schaden als sie einzelnen Interessenten nützen könnte.


    Verbot zur Fischerei in der Nachtzeit
    Das Verbot der Angelfischerei zur Nachtzeit ergibt sich zwingend aus dem Schutz der in und am Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt und aus der nicht notwendigen Beeinträchtigung ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten (Art. 20a GG, Art. 3a und 3b LV, § 13 Abs. 1). Abgesehen davon, dass dieses Verbot zu keinen fühlbaren Einschränkungen der Angelfischerei führt (die zulässige Angelzeit beträgt selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als 10 und im Sommer bis zu 18 Stunden) und aus hegerischen Gründen damit die Angelfischerei zur Nachtzeit nicht notwendig ist, muss bedacht werden, dass der Aufenthalt der Angler am Gewässer zur Nachtzeit sowohl die notwendige Nachtruhe der Fische als auch der am Wasser lebenden Tierwelt (z. B. Vögel, Kleinsäuger) gravierend stört. Durch das Betreten der Ufer mit oder ohne Beleuchtung wird die Pflanzenwelt stark gefährdet; erhebliche Schäden gerade an den ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen (§ 1a WHG; § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG; § 68b WG; § 24b NatSchG) sind zu erwarten. Selbst bei umsichtigen Verhalten, das keineswegs immer gewährleistet ist, werden bei Nacht unter fehlender oder nur geringer Beleuchtung „Fehltritte“ mit großen Folgen nicht nur selten vorkommen. Geräusche und Erschütterungen ergänzen dies. Bei Nacht ist auch kein sachgemäßer allgemeiner Fischfang insbesondere hinsichtlich Drill, Anlandung und Behandlung angelandeter Fische einschließlich Tötung möglich. Besondere Probleme sind beim Abhaken und Zurücksetzen geschonter Fische zu erwarten, da diese Handlungen im Dunkeln stark erschwert bis unmöglich sind. Wegen Dunkelheit nicht einsehbare Hindernisse beim Wurf und Einholen der Angel können zu verzögerter Anlandung der gefangenen Fische oder gar zum Abreißen der Angelschnur führen, so dass vermehrt vermeidbare Beeinträchtigungen entkommener Fische z. B. durch zurückbleibende Haken zu erwarten sind.
    Damit verstößt die Angelfischerei zur Nachtzeit unabhängig davon, ob sie auf Raub- oder Friedfische ausgeübt wird, gegen die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insb. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 9, § 4, § 41 Abs. 1 BNatSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 2, § 3 , §§ 27 und 29 NatSchG) sowie des Tierschutzes (§§ 1 und 17 TierSchG). Diese Grundsätze stehen allen Bestrebungen auf Aufhebung des Verbots der Angelfischer zur Nachtzeit entgegen. In Natura 2000-Gebieten steht zudem das Verschlechterungsverbot der Aufhebung entgegen. Hinweise darauf, dass in anderen Bundesländern kein entsprechendes Verbot besteht oder dessen Aufhebung diskutiert wird, rechtfertigen nicht den Verstoß gegen Natur- und Tierschutzrecht. Darüber hinaus würden die Angler ihrem Anspruch als Naturschützer nicht mehr gerecht. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie die Notwendigkeit der Natur auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe respektieren. Nicht von geringer Bedeutung ist auch, dass durch das Angeln bei Nacht praktisch der Schutz des Fischereirechts als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG aufgehoben wird. Weder besteht für den potentiellen Fischwilderer als Hemmschwelle die Gefahr gesehen zu werden noch ist es den Aufsichtsorganen (i. d. R. den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern) zuzumuten, in der Nacht auf "Streife" zu gehen. Selbst die Möglichkeit, in den Pacht- und Erlaubnisverträgen im Einzelfall dieses Verbot aufzunehmen, wird nur begrenzt wirksam sein, weil dann kein generelles gesetzliches Verbot mehr besteht und damit selbst bei vertraglichem Verbot die Hemmschwelle für einen Verstoß ("der Nachbar tut es auch") weitgehend entfällt. Dass in einem Teil der Bundesländer (im wesentlichen das frühere preußische Rechtsgebiet) eine solches Verbot nicht gilt, kann das traditionell in Baden (§ 30 der Landesfischereiverordnung vom 2. Februar 188 und in Württemberg (§ 5 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betreffend die Ausübung der Fischerei vom 1. Juni 1894 geltende Verbot zum Angeln in der Nacht nicht infrage stellen. Auch in vielen anderen Bereichen der Ausübung der Fischerei mit der Angel bestehen sehr unterschiedliche Regelungen (z. B. Schonbestimmungen), so dass die Angler gewohnt sind, mit unterschiedlichem Landesfischereirecht zu leben.
    Die Gründe, die für die Einschränkung des Verbots der Nachtfischerei auf Aal, Wels und Krebse (§ 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LFischVO) ausschlaggebend waren, können nicht verallgemeinert werden. Für die Lockerung des Verbots in diesen speziell gelagerten Fällen ist maßgebend, dass die genannten Fischarten im wesentlichen nachtaktiv sind und damit zur Tageszeit kaum gefangen werden können. Außerdem wird die Fischerei auf diese Arten nur während weniger Monate ausgeübt. Abgesehen davon, dass die Fischer ihre Fanggeräte gezielt auf Wels und Aal ausstatten können, lassen die hegerischen Gründe (beide Arten müssen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Beständen ausreichend befischt werden können) auch im Hinblick auf das Natur- und das Tierschutzgesetz diese Ausnahme als gerechtfertigt erscheinen. Die anderen Fischarten dagegen können in ausreichendem hegerischen Umfang bei Tageszeit gefangen werden."


    Traurig, traurig, wenn der LFV-Spitze jeder Bezug zum Angeln und zur Basis vorloren geht.
    Wen habt ihr BWler da nur gewählt?


    Gruß,
    Manfred

    Ich habe so ein Ding seit Jahren in der Kiste liegen.
    Kann nicht mal mehr sagen woher.
    Gefischt habe ich noch nicht damit.


    Nach ein paar Testzupfern würde ich sagen:
    Geführt als eine Art Mini-Jerkbait müsste sich damit schon was fangen lassen.
    Auf jeden fall ist es schon weich und schlabbrig, ja reichen auch leichte Zupfer.


    Gruß,
    Manfred

    Zitat von andal

    Beim scharf machen bloß die Finger weg von diesen komischen Teilen, wo die Klinge zwischen zwei Hartmetallstücken durchgezogen werden.


    Hallo Andal,


    was genau ist an den Dingern so schlimm?
    Ich verwende sowas ab und an zum Nachschärfen von billigen Messern (bei den teueren bin ich vorerst bei der väterlichen Metzger-Schleifmaschine geblieben).
    Die Schnitthaltigkeit ist nicht besonders (wird zum guten Teil auch am Billigstahl liegen), sonst konnte ich noch keine Nachteile feststellen.
    Heißer als mit dem Schleifstein wird die Schneide auch nicht.


    Gruß,
    Manfred

    Hallo,


    in Biograd war ich noch nicht. Bisher habe ich nur um Rijeka geangelt.
    Die Plitvizer Seen bieten echt ein trauriges Bild. Wie du schreibst: Tausende (vorwiegend kleine bis 30 cm) Döbel und keine Forellen mehr. Diesen Sommer habe ich eine einzige kleine Bachforelle gesehen.

    @matchfisch junior:
    Bei der langen Küstenlinie: Kannst du genauere Angaben machen, wo dieser Hafen liegt? Das hört sich besser an, als alles was ich bisher in Kroatien gesehen haben.


    Lorenz:
    Nimm auf jeden Fall feines Weißfischzeug mit. Die Gewässer sind stark überfischt. Wenn die großen ausbleiben, kannst du wenigstens die kleinen fangen.
    An der langen Küstenlinie findest du alles von super steil bis recht flach. Wo genau willst du den angeln?
    Mit dem Ruderboot wäre ich vorsichtig. Auch an den Küsten gibt es teilweise saftige Strömungen, und die schnell aufkommenden Winde sind auch nicht zu verachten.
    Auf jeden Fall vor der Ausfahrt die Einheimischen nach dem Wetter fragen, dass kann in einer halben Stunde umschlagen, und dicht unter Land bleiben.
    Wenn du große Fische willst, würde ich eher eine Ausfahrt buchen.


    Gruß,
    Manfred

    Zitat von matchprofi junior

    Du kannst auch anstatt teurer Flavours Backaromen wie Vanille verwenden! ;)


    Prinzipiell hast du recht.
    Echte Vanille (Vanillin taugt meines erachtens nichts als Lockstoff) ist aber auch nicht billig.
    Und in der genannten Forellimischung wäre sie etwas fehl am Platz.


    Carpcatcher:
    Ja, die Mischung ist OK. Pass aber mit dem Koifutter auf, wenn du zuviel nimmst, dann schwimmt dein Boilie.


    Da du keine Lockstoffe einsetzt wird sich die "Sofortwirkung" in Grenzen halten. Du solltest dann schon ein paar Tage anfüttern. Gerade jetzt in der kalten Zeit, wo die Karpfen nicht so aktiv sind.
    Wenn du die Fische nicht findest, hilft aber auch die schönste Futteraktion nichts.


    Gruß,
    Manfred


    Die Semmelbrösel hätt ich nicht genommen, weil sie mir im Wasser zu schnell aufweichen.
    Der Rest ergibt einen guten Boilie.
    Verwendest du Lockstoff?

    Scheint nicht ganz einfach zu sein, dir zu helfen?
    Kannst du deine Wünsche evtl. etwas ausführlicher und genauer spezifizieren?
    Was ist für dich gut? Was darf es kosten? Was gefällt dir an den bisherigen Mischungen nicht?


    Hallo,


    über Milcheiweiße habe ich mich hier schon mal ausgelassen:
    http://www.blinker.de/forum/viewtopic.php?t=596


    Die verschiedenen Caseine kannst du beliebig mischen. Achte aber auf das Schüttgewicht, sonst erzeugst du evtl. Floater. Gegfls. eine Probemischung kochen.


    Mit Lactamino dürfte er in Wasser gelöstes Lactalbumin meinen.
    Es wird heute meist in Pulverform angeboten. Die Lösung verwenden viele Karpfenangler als Grundlage für ihren Dip.


    Lactalbumin ist wasserlöslich uns sehr leicht. Die Wasserlöslichkeit ist gerade im Winter von Vorteil, weil der Boilie ständig lockende Partikel ins Wasser abgibt. Mehr als 10% würde ich aber nicht verwenden. Sonst zersetzt sich der Köder zu schnell, und die Floatergefahr steigt.


    Gruß,
    Manfred

    Hallo Carprusher,


    braucht man da auch Lizenzen?
    Auf meine Peking Tour (beruflich) hatte ich leider keine Zeit zum Angeln.
    Ich habe auch nur vereinzelt Leute an den dreckigen Kanälen stippen gesehen. Wie es aussah mehr für Nahrung als aus Freude.


    Wo fischt du auf die Graser?


    Gruß,
    Manfred

    Zitat von Bass

    Manche kennen vielleicht diesen Köder der ist sehr populär beim Lachsfischen auf Steelhead wird er auch oft benutzt ( also müsste er eigentlich auch gut auf MeFo gehen oder nicht ? ) könnte man in mit Sbirolino,Tiroler Hölzl oder Schleppblei eigentlich auch auf andere Arten einsetzen ( Zander,Hecht u.s.w. ) ? Hat das vielleicht irgendjemand schon mal versucht ?! Cu


    Vorläufer des Spin-n-Glo dürfte der gute alte Devon-Spinner gewesen sein:


    http://w ww.vintagefishingtackle.com/images/B450.jpg


    Auch auf Forellen phasenweise sehr beliebt.


    Mit dem Spin-n-Glo habe ich selbst noch nicht gefischt. Ein Bekannter hat es 3 Wochen auf Hecht versucht. Ohne Erfolg. Könnte aber gut an falscher Technik, falschen Gewässer usw. gelegen haben.


    Wie fischt man die Dinger auf Lachs?
    Ich habe gelesen, in der Strömung statisch verankert?


    Gruß,
    Manfred

    Zitat von zanderfischer

    moin moin
    also ich finde das eure diskusion ziemlich aus dem ruder gelaufen bei uns im verein haben wir ein mindesmaß von 60 cm für den hecht was auch völlig ausreicht finde ich den grösssere exemplare haben schon etliche male gelaicht mann sollte vielmehr dafür sorgen das die natürlichen laiplätze wieder ereichbar für den hecht werden. auch die sache mit dem zwischenschonmaß halte ich für Quatsch den ich habe lieber frisches hechtblut in der brut als ständig immer die genetisch selben fische.


    Grundsätzlich muss man sich wohl entscheiden, ob man möglichst viel Ertrag erzielen will, oder ob man einen naturnahen und gleichzeitig starken Bestand ziehen und erhalten will, der nicht zuletzt regelmäßigen Fangerfolg auch stärkerer Fische sichert.


    Für ersters braucht man mögl. viele Fische in einem mögl. wüchsigen Altersabschnitt. Heißt z.B. K2 oder K3 setzen und im idealfall ein Jahr später ernten. Hechte Hv setzen und 3 Jahre später ernten usw.
    Dieses Vorgehen war nach dem Krieg Devise, weil man auch den Ertrag der natürlichen Gewässer für die Volksernährung nutzen wollte.


    Zeitgemäßer dürfte der 2. Ansatz sein. Unsere Nachbarn in den Niederlanden und England machen es uns vor. Eine große Zahl Angler fischt erfolgreich an begrenzten Wasserflächen. Das Geld der Vereine geht in die Gewässerpflege statt in Besatzfische. Jeder Angler hat die Chance auf Kapitale.


    Wenn man sich für einen der 2 Ansätze entschieden hat, dann lassen sich die Regeln für die Schonmaßsetzung leicht ableiten.


    Gruß,
    Manfred

    Hallo Carpcatcher,


    das billigste Fishmix ist:


    Forellenfutter (besteht zum größten Teil aus Fischmehl) mahlen. Eier rein. Fertig.
    Zum Ferfeinern eignen sich "fischige" Aromen wie Hering, Krebs, Krabben, Anchovy, Meeresfrüchte. Im Handel werden sie von den verschiedensten Herstellern angeboten. Ein Klassiker ist Monstercrab.
    Im Winter sollten die Aromen möglichst auf Alkoholbasis sein. Öl löst sich in kaltem Wasser sehr schlecht.


    Einige "Profi-Mixe" aus "Karpfen" von Vincent Kluwe-York:
    (1 engl. oz = 28,35 g)


    Bob Maylin - Fishmix:


    4 oz Fischmehl (weiß)
    2 oz Makrelenmehl
    2 oz Thunfischmehl
    2 oz Weizengluten
    3 oz Vitamealo
    5 ml Lobster Essenz
    2 ml Anchovyoil
    2 ml Salz


    oder:


    2 oz Krabbenmehl
    2 oz Sandaalmehl
    2 oz Thunfischmehl
    3 oz Grieß
    2 oz Rennet Casein
    30 ml Fischöl
    5 ml Salmon Oil


    Jim Gibbinson - Fishmix:


    6 oz Milchprotein-Basis
    3 oz verschiedene Fischmehle
    1 oz Grieß
    7 ml Shirmp Additive
    10 ml Lactamino
    15 ml Sesamöl
    10 ml Seafood Essential Oil


    Andy Little - Fishmix:


    3 oz Fischmehl (weiß)
    2 oz Shrimpmehl
    2 ml Anchovymehl
    2 oz Gluten
    1 oz Codlevine


    Zutaten gibt es z.B. bei:
    http://w ww.carpfishing.de
    http://w ww.carphunter.de/de/index.php
    http://w ww.successful-baits.de/Shop/shop1.html
    http://w ww.lugra-versand.de/angelshop/


    Für Himbeer und Erdbeer kannst du billige Trägerboilies aus
    50% Maismehl und 50% Grieß verwenden.
    Dazu max. 5ml Flavour / Pfund.


    Gruß,
    Manfred

    Hallo Angler,


    die Länge hängt wesentlich vom Gewässer ab.
    Sinn macht die "Stippe" am Fließwasser nur, wenn du aktiv mit der Montage arbeiten kannst, d.h. z.B. verzögert fischst.
    Dazu muss deine Rute so lang sein, dass die Spitze über der Angelstelle liegt.
    Bei Kanälen und verbauten Flüssen ist das in der Regel vor der Steinpackung.
    Deine Rute sollte dann so lang sein, dass du 1 bis 2 Meter über die Steinpackung hinauskommst.
    Dann kannst du Beginnen, am Fuss der Packung zu fischen, und hast noch Reserve um dem Futter zu folgen, wenn es z.B. durch Schiffsverkehr Richtung Mitte gespült wird, oder eine Mulde vor der Packung zu befischen.


    Gruß,
    Manfred

    Zanderschreck:


    Was hast du für einen Kescher?
    Ich habe meine Aale bisher alle mit einem feinmaschigen Kescher gelandet, und hatte noch nie Probleme mit Einwickeln, übermäßigem Schleim usw?


    Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass ein sehr weitmaschiger Kescher Problem macht, wenn der Aal seinen Schwanz in die Maschen schieben kann.


    Gruß,
    Manfred

    Hallo,


    taxlers Marder-Szenario ist in München leider Tatsache. Neben den Mardern sollte man aber auch die Elstern, Rabenkrähen und Katzen nicht vergessen. Alle 4 fühlen sich in Menschennähe traumhaft wohl. Da bleiben fast nur noch Amseln übrig...


    Zurück zum Thema:
    Kormoran Besatz in Mittelfranken vor 500 Jahren ist äußerst unwahrscheinlich. Einfach Aufgrund der fehlenden Lebensgrundlage.
    Kormorane brauchen große Wasserfächen und die damit verbundenen starken Fischbestände. Vor 500 Jahren gab es außer ein paar Karpfenteichen und Oberwassern nichts erwähnenswertes. Das hält keinen Kormoran am Platz.


    Dann: Der Mensch baut Stauseen (neues fränkisches Seenland), Baggerseen (alle Bayerischen Sand- und Kiesgebiete)...
    Dazu kommt die Klimaerwärmung der letzten Jahrhunderte. (Über Treibhausgase will ich mich hier nicht auslassen. Unabhängig von alledem stehen wir am Ende einer Eiszeit, d.h. es wird stetig wärmer.) Die Eisdecken sind im Winter viel kürzer geschlossen. Fließgewässer bleiben fast die ganze Zeit offen.


    Jetzt findet der Kormoran eine Lebensgrundlage, wo er nicht hinpasst: In Bereich der Oberläufe.
    Frieren die anziehenden Seen im Winter zu, dann führt dies zur Vernichtung der Äschen und Forellenbäche. Diese Fische sind nichtmal auf die Jagdform der Kormorane eingestellt. Sowas gab es in der Forellenregion nie.


    An den Binnenseen mögen die Tiere lässtig sein, und Bestände reduzieren. An den Bächen rotten sie die Fischbestände aus. Siehe Isar oberhalb von München. Siehe viele andere Bachstrecken.


    Jetzt stehen wir Menschen wieder vor der Entscheidung, ein hausgemachtes Problem zu bekämpfen, oder es sein zu lassen.
    Der Kormoran ist keine bedrohte Art, auch wenn er im deutschen Binnenland nur schwache Bestände aufweißt.
    Bei anderen zuwandernden Arten wird nicht lange gefragt: Auf den z.B. Marderhund wird kräftig Dampf gemacht.
    Andernorts ist man viel radikaler.


    Die Frage ist: Wollen wir die Fische an den Oberläufen schützen, wollen wir wirtschafltichen Schaden für die Fischzucht und die Angelvereine abwenden, oder wollen wir lieber den schwarzen Flattermann fliegen sehen.


    Meine Meinung ist: Auf Kormorane abseites von großen Gewässern sollten zum Abschuss freigegen sein. Am Unterlauf großer Ströme, an der Müritz oder am Bodensee mögen sie ihren Platz haben. An einem Bach oder kleinen Fluss nicht.


    Gruß,
    Manfred