Hier mal ein Auszug aus dem HESSISCHEN Fischereigesetz bezüglich des Uferbetretungsrechtes.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich evtl. die untere Fischereibehörde zu Rate ziehen.
Meiner Meinung nach sollte es aber rechtens sein, wenn Ihr den Grund betretet, da, wie ich dich verstehe, die Wiese nicht zum – wie heißt es im FischG so schön – unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich des Herrn gehört.
Wie ist das gemeint mit dem Schwarzfischen? Fischt er schwarz, weil er keinen Fischereischein hat, oder weil er keine Erlaubnis an eurem Gewässer hat?
Ist Letzteres der Fall, könnte man auch versuchen, sich auf der Schiene "Du darfst XY Fische Fangen, wenn wir deinen Grund betreten dürfen" einigen. Wäre allerdings die Frage, ob andere Grundstückseigentümer nicht auf den gleichen Zug aufspringen.
Grüße
QuickNick