Zitat von Gerd aus FerdBei Überweisung ist die Asche weg, einen Einzug kannst Du rückgängig machen. Und da eine Überweisung vorliegend wahrscheinlicher ist ist die Asche vermutlich im Winde. Mit Anwalt etc. würde ich nur drohen, da vermutlich der Betrag in keiner Relation zu den Kosten steht. Und das dann nicht per Mail sondern mit Einschreiben/ggf. Rückschein. Das macht den meisten Eindruck.
Das es per Überweisung nicht geht wusste ich nicht. Danke für sie Verbesserung.