Beiträge von Angelpraktikant

    Ich hab mal eine Frage zu oben genannter Rute.


    Dieses gute Stück hab ich mir erst vor 4 Tagen gekauft und heute beim ersten Praxistest hat es sie in 2 Teile zerlegt :evil: :evil: :evil:
    Ich hab sie noch nicht einmal an ihre Grenzen geführt und nur leicht ausgeworfen. Dabei ist der gesamte obere Teil der Rute genau an der Steckverbindung gebrochen, hat die Geflochtene durchtrennt ( :shock: ) und ist dann ca. 15m weit ins Gewässer geflogen :evil: :evil:
    Eine Bergung ist aufgrund der ablandigen Ströhmung nicht möglich gewesen. Morgen werd ich noch mal die Uferbereiche absuchen, ob ich noch ein paar "Trümmerteile" bergen kann.


    Die Rute hat eine sehr weiche Spitzenaktion und läßt sich ansonsten gut und ohne große Anstrengung werfen. Das Wurfgewicht ist mit 5 - 32 g.
    angegeben. Ich hatte ein 20 g. DS Blei und einen kleinen (8cm) DS Gummifisch montiert. Also nicht annähernd an der Belastungsgrenze.


    Ich ärgere mich maßlos über solche, anscheinend mindere Qualität !!!!!!


    Ist einem von euch schon ähnliches mit dieser oder einer anderen Rute der Balzer Diabolo IV Serie passiert ?????? :?:

    Jo, bin auch schon ganz unruhig. Samstag geht es nach Dänemark :D


    Den Besuch im Angelladen meines Vertrauens hab ich schon hinter mir. Um die ganzen Kosten wieder reinzuholen, muß ich vermutlich mit einem Anhänger voll Fisch wiederkommen ;)

    Ich kann mich Buja nur anschließen. Die Sachen von Sänger sind gut.
    Ich hab auch eine kleine Spinnertasche, und die hat mich auch noch nicht
    enttäuscht.
    Enthalten waren auch gleich 3 Zubehörboxen. Im oberen Berich hat man auch gleich noch ein kleines Zusatzfach, welches wunderbar diversen Keinkram wie Stahlvorfächer, Angelpapiere und sonstiges Platz findet.
    Welche Typenbezeichnung meine Tasche nun genau hat kann ich nicht sagen. Jedenfalls auch aus der Iron Claw Serie.
    Von Sänger gibt es auch klasse Rutenfutterale, die sich farblich gut an die Tasche annäheren. Sind zwar nicht aus der Iron Claw Serie, passen aber trotzdem sehr gut.
    Bei dem großen Angelversender mit dem A im Namen findest du sogenannte "Singel Jackets" von Sänger. Ich habe auch so ein Teil.
    Die sind passend für eine Rute. Leicht, sicher und praktisch.

    Zitat von andal


    Dieses Portal hab ich auch schon gefunden, aber diese Ausführung scheint mir nicht vollständig zu sein.
    Es fehlen meines Erachtens einige Punkte die nicht online gestellt wurden.
    Es wird u.a. auf die Bestellung und Aufgaben des Fischereiaufsehers, Fischereigenossenschaften, Zuständige Behörden und Fischereischeinmuster, Schonbezirke, Hegepflicht und Aufhebung von Vorschriften eingegangen.
    Nur scheint es sich mir bei diesem Link grob um eine Inhaltsangabe über die Ausführungen zu handeln.
    Bsp. Zitat aus Unterpunkt "V Fischereischein" :


    "Ein Fischereischein darf nur Personen über vierzehn Jahren mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ausgestellt werden, die entweder
    - eine Fischerprüfung abgelegt haben (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2),
    - die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2),
    - mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig waren und das für die Führung eines Fischereifahrzeugs erforderliche Patent besitzen (§ 59 Abs. 2) oder ... " Zitat Ende.


    Die hier in Klammern angegebenen Paragraphen scheinen mit der Kapitelziffer : " V Fischereischein " zusammenzuhängen.


    Folglich muß es ja auch einen Paragraphenwust in den Ausführungsbestimmungen geben. In einem dieser Paragraphen wird dann bestimmt auch das Verbot des lebenden Köfi stehen.
    Nur leider hab ich (wie schon gesagt) noch keine komplette Ausführungsbestimmung gefunden :cry:

    Ich habe mich jetzt mal durch diverse Onlinegesetze gewälzt und konnte keine Möglichkeit finden, KOSTENFREI in die Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz des Landes Niedersachsen zu schauen.


    Man muß tatsächlich bei allen von mir gefundenen Quellen bezahlen :shock:


    Aber zumindest weiß ich jetzt, wo ich fündig werden könnte :D


    Nein, ich wurde nicht beim Angeln mit lebendem Köfi erwischt, weil ich wie oben bereits gesagt strikt gegen die Angelei mit lebendem Köfi bin.



    Ich habe mir nur die Frage gestellt, da ich immer lese und auch in Diskussionen höre, daß ja das Angeln mit lebendem Köfi verboten ist.
    Ich habe mich daraufhin mal damit auseinandergesetzt und Gesetze durchforstet. Da ich auch keine genaue Definierung gestoßen bin, bin ich davon ausgegangen, daß es sich hierbei um ein Ableitungsverbot handelt.
    Abgeleitet aus dem § 1 Tierschutzgesetz.


    Vielen Dank dem reverend für die gute Erklärung und die Erläuterung der Ableitung.


    Da ich lediglich online in Gesetzestexten stöbere bin ich bisher noch nicht auf die Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz gestoßen(hab sie nicht gefunden, werde jetzt aber gleich nochmal etwas intensiver nachschauen ;) )


    Also bin ich jetzt schon schlauer und mein Wissensdurst wurde ein bischen gestillt :D


    Vielen Dank 8)

    Jaja, mal wieder das leidige Thema lebende / tote Köderfische.


    Ich weiß, es wurde bereits viel hier im Forum diskutiert, aber trotzdem hab ich bisher noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.


    Um es vorwegzunehmen: Ich bin gegen eine Nutzung des lebenden Köderfisches. Erstens ist es ja bekanntlich Verboten und zweitens entspricht es nicht meinen ethischen Vorstellungen gegenüber der Kreatur Fisch .
    Nun denn.
    Ich bin auf der Suche nach einer detailierten Rechtsgrundlage, die die Nutzung des lebenden Köderfisches verbietet.


    Im Tierschutzgesetz bin ich nicht auf eine direkt gültige Klausel gestoßen.
    Wird hier einfach der Grundsatz im § 1 ("Niemand darf einem Tier ohne triftigen Grund Schmerzen oder Leid antun") zugrunde gelegt, oder gibt es noch weiterführende Gesetzliche Regelungen ?
    Auch im Fischereirecht bin ich nicht fündig geworden.


    Vielleicht kennt ja jemand die genaue Klausulierung des Verbotes.