Erst mal danke an Manfred für den Erklärungsversuch. Das mit dem "Anlieger frei" ist schon mal gut, das trifft auf ca. die Hälfte der Fälle zu.
Aber:
ZitatDas Parken ist übrigens nur auf, nicht neben Vorfahrtstraßen nicht erlaubt. Solange dein Fahrzeug irgendwo neben der Straße im Gras steht (bitte nicht in der Wiese oder auf einem Feld! Ein Streifen findet sich auf dem Land doch immer.)
Der Straßengraben gehört zur Vorfahrtsstraße. Außerdem darfst du den öffentlichen Verkehrsraum nicht verlassen, außer das betreffende Stück Land gehört dir selber oder der Eigentümer gestattet dir dies. Ein Grasstreifen neben der Straße ist kein öffentlicher Verkehrsraum und gehört entweder dem Träger der Straße oder einer Privatperson.
Das sind natürlich alles Kniebohrereien, aber es ist eben bei uns schon einmal so weit gekommen, daß wir unsere neben (!) der Straße geparkten Autos entfernen mussten.
Und das mit dem Landratsamt wird deshalb nicht funktionieren, da es sich um den Main handelt, und das ganze auf 50 Flußkilometer, da bekommt man wohl kaum für alle guten Angelstellen eine Ausnahmegenemigung.
Im Zweifelsfalle bleibt dem Angler wohl nichts anderes übrig, als ein Bußgeld zu riskieren oder den Platz zu verlassen.
Manuel