Beiträge von Bambusangler

    Tach


    Guckt mal, da beißt sich was.


    Paragraph 25 Hess. Fischereigesetz.


    § 25


    Fischereischeinpflicht


    (1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.



    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


    Daß ist der Passus um den wir uns hier rumstreiten, wenn wir nun das Untere lesen, wozu braucht es dann einen Sonderfischereischein ??? wenn eine Begleitperson zB. ein Rollstuhlfahrer, als "Hilfsperson" laut 25 Abs. 2 keinerlei Erlaubnis braucht um ein bißchen zu angeln.


    Paragraph 28 Fischerprüfung
    (3) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen könnten, wird auf Antrag ein Sonderfischereischein nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster erteilt. Die Ausübung der Fischerei mit einem Sonderfischereischein ist nur in Begleitung einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, zulässig. :gruebel: :gruebel: :gruebel:

    Zitat von fangehnix

    ich möchte mich hier mal kurz vorstellen. Mein Name ist Ralf, bin 58 Jahre alt.. nööö jung und komme aus Hamm. Ich bin im Landschaftsbau tätig, hoffentlich nicht mehr lange, damit ich mehr Zeit für meine Hobbys habe. Eins meiner Hobbys, ist das Motorrad fahren und schrauben. Z.Z. bin ich auf einer Kawasaki VN 2000 unterwegs. Dann wäre da noch der oder besser gesagt, die Computer und als letztes das Angeln.
    Das mache ich seit meiner Kindheit nicht immer regelmäßig, aber immer wieder. Meine Angelbereiche liegen in der Nähe, Kanal und Lippe einige Teiche und Seen. Im August geht es wieder auf Großforelle nach Dänemark.
    Ich bin kein, wie sagt man "Kochtopfangler" obwohl ich maßige Forellen und Aale entnehme. Ein erholsamer und entspannter Angeltag in der Natur, bringt genau soviel, der gefangene Fisch ist eigentlich nur " das fehlende Sahnehäubchen".
    Dies erst einmal zu meiner Person, ich hoffe, alles andere später.
    Gruß Ralf und Petri


    Hi Ralf !! Auch Jahrgang 1950, freut mich ganz besonders :D

    Zitat von rhinefisher

    Hi! "In Deutschland ist Alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - im Rest der Welt ist das umgekehrt"
    Höre ich in jedem zweiten Gespräch mit ausländischen Kollegen... .
    Petri!


    Daß geht doch gar nicht, wenn Du Ausländern unsere Fischereigesetze erklärst, kugeln die sich auf dem Boden und kriegen einen Lachkrampf. Für ein Gespräch sind die dann nicht mehr zu gebrauchen :D


    Gehe nachher Madebade :D


    Auf rheinhessisch: Wärmscher bade :D

    Zitat von Gerd aus Ferd

    Noch nie was vom profilierten Iglus Plattus gehört ? Allgemein auch bekannt als Pirelli-Igel.


    Nö, ich kenne nur die italienischen Arschiglattis :D

    Zitat von Gerd aus Ferd

    bin aber ganz ehrlich gesagt derzeit viel zu faul, nach einem entsprechenden Passus zu suchen 8)


    :top: :top: :top: Mir reicht das jetzt auch mit den Bestimmungen und dem ganzen Schnulli Bulli.


    Nutzen wir die Zeit um Würmer und Maden zu baden. :bindafür:

    Was das Fahrrad angeht. :roll:


    Falls man mich besoffen auf dem Fahrrad erwischt, sind die Wummen auch weg.


    Und wenn ich besoffen über einen Rote Ampel torkle, auch.


    Wenn ich beim angeln Mundharmonika spiele und es beißt nix mehr, mächt das nix.


    :dance::


    Wo kein Kläger ist auch kein Richter, gelle.....


    Natürlich habe ich mit meinen Kanonen immer nur auf Schießständen geschossen, darauf kannste einen lassen.....


    Die Dinger sind mir genauso lieb wie meine Angelruten. denn wenn ich mit den Kanonen Mist baue, sind die 5 jahre weg oder gar für immer.


    Ich nehme die nicht mal bei einer Polizeikontrolle aus dem behältnis, denn das ist dann "Führen einer Waffe". Wenn Dir der Onkel Polizist was böses will, würgt er Dir einen rein, wobei wir wieder bei der Hilfsperson angelangt sind.


    Bei den Schützen ist das mit dem Alter vom Jugendlichen ähnlich wie beim Angeln.


    Ab 12 nur Luftdruckwaffen, ab 14 alles unter Aufsicht bzw. Einverst. der Alten, ab 16 dann eigenständig. Seit Erfurt wird eine Waffenrecht. Erlaubnis erst ab 25 erteilt. Gottseidank gibt es bei uns Anglern keine Amokläufer :D


    Guck mal, eine meiner Winchesters.
    Mod. 73
    Halbschaftmagazin.
    Cal.38-40 Win
    Baujahr 1878
    24 Inch Barrel 6 Kant auf Rund


    http://img112.imageshack.us/img112/9814/win73rj3.jpg


    Angeln kann man damit auch, aber nur ein mal :D


    Gude

    Zitat von Gerd aus Ferd


    Hätte er sich nicht das Geld sparen und als mein Gehilfe auftreten können, da man bekanntermaßen beim Spinnfischen eh nur eine Rute bedienen kann, zugelassen jedoch zwei Ruten sind?


    In welchem Bundesland ???????


    In Hessen ist nur eine Raubfischangel zugelassen.


    2 Handangeln, davon höchstens eine Raubfischangel. (ohne Hilfsperson) :D

    Zitat von MKS

    Was willst du denn???unglaublich...Wenn sowas in Dem Bestimmungen der Hess.fischerreiGesetz drin steht sollte dies doch auch stimmen....


    Nen Kumpel von mir hatte bei seinem Lehrgang nachgefragt und dort wurde es ihm auch so gesagt...
    also was soll das ganze rumgerede...ich würde einen Helfer auch eine Angel in die Hand geben .....
    Meine Meinung...
    Hier bei meinen Beitrag geht es nur um Das Bundesland Hessen


    Und ich habe beim Regierungspräsidium in HESSEN!!!!!!!!!!!!!!!! angerufen, Hallooooooooooooooo....


    Die Nummern stehen auch da, ich habe mir das nicht aus den Fingern gezuckelt, ich habe mich informiert und das nicht zum Spaß sondern für Euch.


    Ich habe länger schwarz geangelt und mehr Äpfel geklaut als ihr alle zusammen, aber bei der Frage ging es einzig und allein um das Thema "Hilfsperson darf angeln" und sie darf halt nicht, sagt das Regierungspräsidium, basta..........vieleicht haben die Damen und Herren im Reg.Präs. ihre Meinung schon wieder geändert, Wayne interessierts, mich nicht, denn ich lasse mit meinen Ruten niemanden anglen, nicht mal Osama bin Laden. Und ich bin kein Kind von Traurigkeit, aber Geld, um es zum Fenster rauszuschmeißen, habe ich nicht. Außerdem ist dann meine Pappe für ein Jahr weg.


    Meinungen zählen bei der Gerichtsbarkeit einen feuchten Kehricht, hier zählen nur Fakten.


    Ihr könnt Euch von dem Passus meinetwegen 500 Kopien ziehen, die werden Euch wenig nutzen wenn der richtige Aufseher kommt, werden ihr zahlen, Pinke Pinke abdrücken, Oirönchen löhnen oder Asche ausschütten.


    Ps: so weit ich weiß, geht in Hessen der Blaue auch nicht mehr ohne vorhergehende Prüfung und der Jungendfischereischein geht nur bis 16 J. alldieweil ab 16 J Jugendliche der Strafgerichtsbarkeit unterliegen bzw. sie können ohne Elterliche Begleitung angeln gehen, ergo müßte ab 16J eine Prüfung abgelegt werden.


    Und noch eins Männers


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


    Ihr habt Euch ständig über Änderungen im Fischereigesetz zu informieren, zB. Änderungen der Mindestmaße, Schonzeiten, Angelverbotszonen, Uferbetretungsrecht, angeln lassen einer Hilfsperson u.ähnl.


    Natürlich macht das kaum einer, ich auch nicht. Jetzt habe ich es aber mal gemacht und man hat mir an oberster Stelle gesagt, daß das mit der Hilfsperson so nicht stimmt. Wenn ihr das also nicht glaubt, ruft einfach mal an so wie ich das getan habe, oder schreibt eine mail an das Regierungspräsidium und stellt die Antwort hier ein.


    :bussi: :yau:

    Hallo Ibrahim


    Freud mich, daß Du der angelnden Zunft beitreten möchtest, aber zieh beim Anglen kein 04 Trikot an, dann beißt keiner mehr. Am besten nimmst Du nur schwarz-gelbe Köder, sog. Dortmunder Kampfmaden, da werden die Schalker Steinbrassen richtig mutig. :yau:

    Männers !


    Wenn jemand, der über 12 Jahre alt ist, eure zweite Rute auch nur anfaßt, oder mit einer fangfähigen Angel am Rhein entlang läuft, dann ist das "schwarz" geangelt und wird bestraft bzw. kann bestraft werden.


    Wie das Euer Fischereiaufseher auslegt, ist seine Sache. Bestraft bzw. unterbindet er es nicht , macht auch er sich strafbar. Wie er das bestraft, zB. mittles einer Verwarnung oder einer Drehung um 180°, ist sein Bier.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.


    Ruft doch einfach mal an, die Nummern habt ihr ja.


    Und ich frage mich wo hier einige ihre Anglerprüfung gemacht haben :D


    :bindafür: Waller ahoi !!! Die Waschfrau von Laboe hat Urlaub. :3@

    Zitat von Schimpi

    OK Bambusangler,


    Wie es aussieht is dann doch nicht so. MIST !!!


    Naja, dann muss sich mein Vadder doch aufs Bier holen, Grill anzünden, ...... beschränken. :)


    Wäre zu schön gewesen um wahr zu sein.


    Mal logisch denken, wir machen eine sauteure Anglerprüfung, drücken für den Jahresfischereischein und den Erlaubnisschein dicken Schotter ab und dann soll es möglich sein eine Hilfsperson für Lau angeln zu lassen ?!?!


    Aber nicht in Germanski !!!!!!!!!!


    Oder man schert sich nicht um Gesetze und angelt munter drauf los. Wenn dann der Aufseher kommt, sagt man einfach "ich nix verstehn"


    Ich könnte da einige Anekdoten erzählen, da die aber nicht gut rüberkommen, laß ich das lieber bleiben und zahle als guter Deutscher Untertan brav meinen Gebührenobulus. :D


    Die Wallers laß ich zur zeit in Ruhe, der Rhein führt Hochwasser, MIST !


    Bei Hochwasser fängt man nur Weihnachtsbäume bei denen noch alle Kerzen brennen. :dance:: :freak:

    Tach


    Ich habe mal Nägel mit Köpfen gemacht und an der entsprechenden Stelle angerufen.


    Ich würde an eurer Stelle keine Hilfsperson angeln lassen, auch nicht mit einer Handangel.


    Ich hatte also recht, daß ist dann Wilderei und kann 1000 Oiros kosten.


    Höchstens eine Handangel ohne Haken. (nicht fangfähig), selbst das könnte ins Auge gehen.


    Der Passus bezog sich ürsprünglich auf die Berufsfischerei.


    Wenn ich richtig verstanden habe, darf eine Hilfsperson nicht mal den Fisch betäuben und töten.


    Jungendliche unter 12 dürfen in Begleitung eines Erwachsenen mit Berechtigung angeln, ab 12 gibt es dann den Gelben.


    Und das mit den Jugendlichen, sollte man auch nicht übertreiben. zB eine ganze Schulklasse mitnehmen :D


    Quellennachweis: Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Wilhelm 06151 12 5438. Dr. Köhler 06151 12 5271


    Ave und beim Jupiter


    :3@


    Wenn dies so wäre, fände ich das klasse. Allerdings finde ich in meiner Hessenpappe nirgends diesen Passus.


    Allerdings ist mein Fischereischein in Rheinl. Pfalz ausgestellt, falls es auf der blauen Pappe steht, finde ich es natürlich nicht.


    Wo steht das geschrieben ?????????????????? :roll:


    Ich werde mich mal in die Gesetze eingoogeln, bzw. meine Frau, wozu habe ich geheiratet.


    Ps: bin waschechter Hessenbub :badgrin:


    Gruß Alfredo :D

    Zitat von Raubfischer92


    wie bereits gesagt ich freu mich auch sehr über aale.
    nimmst du irgendeine spezielle marke bei der fleischwurst oder holst du dir einfach geflügelfleischwurst beim metzger?
    ich wünsche petri heil heut abend


    Westfalia Geflügelfleischwurst, gibt es bei EDEKA u.ähnl.


    Ich habe nichts gefangen außer Steinbrassen. Der Rhein ist momentan zu hoch, dadurch lastet zu viel Druck auf der Schnur.


    Hier einer fürs Wochenende
    http://www.youtube.com/watch?v=U0Z6L3Hqg7I


    Aale gehen bei uns fast keine mehr, früher hatten wir pro Nacht 3-4 Stück, heute kannst Du froh sein, wenn Du im Monat 3-4 Stück fängst. Deshalb gehe ich fast nur noch auf Waller, Barbe und Rapfen, davon gibt es hier jede Menge. Zander und Hecht haben auch stark nachgelassen, dafür kommen wieder die Brassen bzw. Bräsem wie die Rheinhessen sagen. Ich mach mal bei Gelegenheit Bildchens.
    :D