Servus Meindl,
Art. 65 Abs.2 Bay. Fischereigesetz (Auszug):
"Personen, die das 10. Lebensjahr ...(Jugendliche) vollendet haben, können einen Jugendfischereischein erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins..."
Der junge Mann muss sich also erst bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Dann muss für ihn eine gesonderte (Jugend-)Tageskarte gekauft werden. Darf nicht auf Deiner Karte einfach so mitfischen.
Weiter bist Du für den fischereilichen Teil voll verantwortlich (kannst Du auch durch Vereinbarung mit den Eltern nicht ausschließen).
Weiter bist Du für ihn auch sonst (jenseits der Fischerei) verantwortlich so lange er bei Dir ist. Diesen Teil kannst Du allerdings mit den Eltern auch andersweitig vereinbaren (wie halt üblich, wenn man fremde Kinder mitnimmt).
Muss dazusagen: Ich bin kein Jurist. Das ist meine laienhafte Meinung.
Und ein letzter Gedanke: Wenn wir immer nur juristisch denken, dann würde im Leben kaum etwas sinnvolles vorankommen.
MfG und ein dickes Petri!
Innfischer