Beiträge von Innfischer

    Hallo,


    der K-Faktor, auch Korpulenzfaktor oder Konditionsfaktor genannt, ist von Fischart zu Fischart und von Gewässer zu Gewässer verschieden und kann sich auch innerhalb ein und des selben Gewässers im Laufe der Jahre verändern.


    Der K-Faktor wird nicht ermittelt um dem Angler das Abwiegen zu ersparen, das ist nur ein praktischer Nebeneffekt.


    Der K-Faktor gibt dem Gewässerwart Hinweise wie gut der Fisch im Futter steht, ob die Gesamtsituation im Gewässer sich geändert hat usw.


    Also nicht auf die Ungenauigkeit der veröffentlichten Tabellen schimpfen. Die Tabellen erfüllen andere Funktionen, geben dem Angler aber einen gewissen Anhaltspunkt zum Längen-/Gewichtsverhältnis.


    Servus
    Innfischer

    Hallo


    also die die einschlägige Passage im Bay. Fischereigesetz lautet:


    Art. 62 Abs.2 Nr.2
    Der Fischereischein kann Personen versagt werden, bei denen Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind.


    Ist also eine Ermessensentscheidung.


    Servus
    Innfischer

    Hallo


    Aufgrund spezieller Vorschriften erscheinen im Führungszeugnis nur Vorstrafen, die man als Erwachsener begangen hat. Wenn also Jugendliche schwarzfischen und angezeigt werden, so hindert das nicht den Angelschein zu machen.
    Probleme bekommt also nur wer nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Nach einer gewissen Verjährungsfrist erscheint die Verurteilung dann auch nicht mehr im Führungszeugnis.


    Servus
    Innfischer

    Servus miteinander,


    Innfischer nenne ich mich weil ich seit rund 25 Jahren den Inn und einige seiner Zuflüsse befische. Und natürlich auch ein paar Seen, die meine Fischereivereine (ich bin bei mehreren Mitglied) auch noch bewirtschaften.


    Freue mich auf interessante und hoffentlich manchmal auch humorvolle Diskussionen.


    Habe die Ehre
    Innfischer