hehe habe schon aber danke für den Tipp:
http://www.angeln-in-den-niederlanden.de/index.htm
und da steht:
Anmerkung:
Der deutsche Angel- bzw. Fischereischein besitzt in den Niederlanden keine Gültigkeit. Man braucht ihn also nicht mitzunehmen insofern man einen besitzt. Da mir diese Frage immer wieder gestellt wird, habe ich es hier nun auch vermerkt. Eine Fischereiprüfung ist also keine Voraussetzung, um das Angeln in den Niederlanden ausüben zu können. Nur die niederländischen Dokumente, Bestimmungen und Regelungen, die auf dieser und den folgenden Seiten beschrieben und erklärt sind, besitzen dort ihre Gültigkeit.
Das ist schön. So kann ich mir die zeit bis zur prüfung mit ein paar Wochenenden in Holland verbringen ...
Wichtig:
Jemand aus dem Kreis Wesel, der mal lust hat ein Wochenende nach Holland zu fahren um dort ein bissel zu Angeln ?