Beiträge von Netzfahnder

    Den interessantesten Thread darf man doch nicht einschlafen lassen:
    Das beste fränkische Bier ist immer noch unser selbstgebrautes, danach kommt des Hembacher, eine kleine Brauerei in Rednitzhembach bei Schwabach.


    Bei nicht empfehlenswerten Bieren könnte ich wesentlich mehr liefern. ;)

    Zitat von Naturliebhaber


    Liest sich interessant!


    Als Tageskarteninhaber gilt man ja vorm Gesetz ebenso wie der Pächter/Verein usw. als Fischereiberechtigter wenn ich das aus der Prüfung richtig in Erinnerung habe? D.h. wenn ich den dann abmahne und er mich trotzdem weiter bei der Ausübung der Fischerei stört könnte ich theoretisch die Polizei rufen wegen Verstoss gegen das Fischereigesetz. Ob die kommen würden steht zwar auf einem anderen Blatt aber ich glaube ich werde mir das mal ausdrucken und in die Zubehörkiste legen.


    Zumindest kann es nicht schaden, wenn man die gesetzliche Grundlage kennt. Es handelt sich übrigens um den Art 77 Abs. 3 BayFiGV. Ein Anruf bei der Polizei wirkt manchmal schon Wunder, selbst wenn keine Streife kommt.
    Wenn man als "Mörder" betitelt wird, ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt (§ 185 StGB). Was wieder das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO rechtfertigen würde, sofern die Identität des Täters nicht feststeht.


    Soweit die Theorie! Und ohne Zeugen steht meist Aussage gegen Aussage. Das ist z.B. auch der Fall, wenn aus Versehen jemand "stolpert".
    :D


    Gruß
    Andi

    In Bayern könnte man theoretisch dagegen vorgehen. Zitat aus der BayFiGV: "(3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer die Fischereiausübung dadurch vereitelt, dass er
    1. trotz Abmahnung durch den Berechtigten die Fische verscheucht,
    2. die sachgerechte Verwendung eines Fanggeräts verhindert."


    Wie gesagt, theoretisch.


    Effektiver ist es, dem "Kasper" eine Rute in die Hand zu drücken und Passanten darauf aufmerksam zu machen und bitten, die Polizei wegen Fischwilderei zu rufen. :D

    Die sind wahrscheinlich unzufrieden mit sich und ihrer Umwelt und haben vor allem nix zu tun.
    Ich hatte das "Vergnügen" in meinem jungen Anglerleben zwar noch nicht, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass ruhig bleiben und ignorieren die beste Lösung ist.

    Weiß man eigentlich, ob nach der Boston Tea Party vermehrt Karpfen gefangen wurden? Dann wäre es ein Beweis, dass es funktionieren kann. :D


    Aber Spaß beiseite, es wurde ja schon geschrieben, dass sich die Aromen bei kaltem Wasser nur sehr lösen. Und bei der Wassermenge dürfte ein Teebeutel etwas wenig sein. Vielleicht verhält es sich bei löslichen Teegetränken (Granulat) anders?
    Sollte sich das aber als gutes Lockmittel entpuppen, möchte ich nicht wissen, wie das Wasser in manchen Weihern nach einiger Zeit schmecken wird.


    Wie verhält es sich eigentlich mit dem PH-Wert, wenn man Tee in das Wasser einbringt?


    Gruß
    Andi

    Da magst du recht haben, aber die Schifffahrt ist nunmal ein "günstiges" Transportmittel. Der Transport auf der Schiene und auf der Straße wären teurer und mindestens genauso gefährlich.
    Ich denke das Problem ist hier der Mensch, z.B. die Besatzung unter Alkoholeinfluß, Übermüdung, etc. Aber auch Einsparungen in der Wartung.

    Warum soll es nicht zulässig sein? Man kann ja auch Luft in Flaschen verkaufen. Entscheidend ist, dass der Artikel richtig beschrieben wurde und das wurde er in diesem Fall. Es steht 3x im Angebot, dass es sich um die Verpackung handelt. Was soll der Verkäufer noch machen?
    Gegen Dummheit gibt es nunmal kein Rezept.
    Der Verkäufer hat uns nur wieder gezeigt, dass jeden morgen ein Dummer aufsteht. Er hat ihn halt gefunden.


    Gruß
    Andi

    Also hier muss man klar sagen, dass BP den Tanker wohl nicht absichtlich in Brand gesteckt hat. Öl, Heizöl, Diesel, Benzin, etc. kann man äußerst schlecht mit Wasser löschen. Dazu braucht man nunmal Schaum. Und der Löschschaum ist auch die Ursache für das Fischsterben.
    Hätte man nicht gelöscht, wäre wohl ein weitaus höherer Schaden entstanden, inkl. Fischsterben.
    Schön ist das sicherlich nicht. Vermeiden hätte es aber nur der, der für den Brand, bzw. die Explosion verantwortlich war.
    So bürokratisch das auch klingen mag, aber es ist wohl eine Haftungsfrage.


    Gruß
    Andi

    Ich habe zwar keine Ahnung von der Teichwirtschaft, aber Forellen und Hecht/Zander passen auf jeden Fall nicht zusammen.
    Kauf dir doch erstmal ein Buch. Ich habe mal eins gesehen, das hieß "Der Teichwirt" oder so ähnlich. Es gibt auch viele Informationen über die Fischereiverbände.


    Gruß
    Andi

    Zitat von Zeilkarpfen

    Für mich ist das ein kapitales Bach oder Seeforellenweibchen. Eher eine Seeforelle.
    Außerdem würde jeder Forellenfischer/kenner kapieren/sehen ,dass es keine Regenbogenforelle sein kann.
    Seht unter Google Bilder nach und überzeugt euch selbst,wenn ihr mir nicht glauben wollt.


    Wenn du nach einer Meerforelle googlest, dann kommt das aber besser hin.
    Also nach dem Bild zu urteilen.


    Gruß
    Andi


    Das mit den Bildern kann so nicht funktionieren. Du musst den Code mit [ img ] einleiten und mit [ /img ] abschließen und das für jedes Bild. Natürlich ohne Leerstellen, die habe ich nur reingemacht, dass der Code angezeigt wird.
    Ähnlich ist es übrigens auch mit der Schriftformatierung in deiner Signatur. Einleiten mit [ b ] und abschließen mit [ /b ].


    Gruß
    Andi

    EDIT: Hab mich ganz schön im Kalender vertan:


    Mal zur Klarstellung:
    Das Zeugnis für die Fischerprüfung ist definitiv erst am 01.04.2011 verschickt worden und die ersten haben es erst am 02.04.2011 erhalten. Auch DooM kann es nicht fürher erhalten haben. Damit hat DooM das Zeugnis noch nicht, als ich meine Antwort geschrieben habe. Das Zeugnis ist Voraussetzung für den Fischereischein, den er frühestens heute beantragen kann. Und dieser Fischereischein ist in Bayern Voraussetzung dafür, dass dich überhaupt jemand als Aufseher vorschlagen kann.
    Als Scherz kann man seine Frage natürlich sehen. Denn wenn jemand Fischerprüfung und Prüfung zum Fischereiaufseher eben erst gemacht hat, dann muss er doch wissen, wo er welche Scheine bekommt und dass er nicht zum LRA gehen und seine Dienstausweis einfach holen kann.
    Ich frage mich, was dort bei ihm in den Kursen gelehrt wurde. Es gibt für die Kurse feste Lehrpläne!
    Er hat auch nicht gefragt, wie das in Bayern üblich ist (was man auch lernt) und auch nicht wer Erfahrung hat. Er hat gefragt, wo er seinen Dienstausweis ausstellen lassen kann.