Was halten Sie vom Touristen-Angelschein? 0
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Ihre Meinung ist gefragt!
Mecklenburg-Vorpommern hat als zweites Bundesland (nach Schleswig-Holstein) einen sogenannten Touristen-Angelschein eingeführt. Dieser "Urlauberschein" gilt für 28 aufeinander folgende Tage und ist ohne Nachweis der Sportfischerprüfung erhältlich. Dagegen hat der VDSF-Landesverband protestiert und sogar mit Klage gedroht, weil jetzt Angler ohne Qualifikation ans Wasser dürfen.
Was meinen Sie: Ist ein Touristenschein zu begrüßen (weil er das Angeln insgesamt populärer macht) oder abzulehnen (weil er zu viele "Amateure" auf die Gewässer loslässt).