Wie bitte?!?

  • Ich habe eben die Meldung auf der Startseite gelesen das in Brandenburg ab dem 01.08. das Angeln auf Friedfische auch ohne Angelprüfung möglich sein soll. Was soll man denn von soetwas halten und wo ist der Unterschied zwischen einem Fried- bzw. Raubfisch bezüglich im Umgang mit der Kreatur? Euere Meinung hierzu interessiert mich!


    Gruß


    Matthias

    Auch aus den Steinen die einem in den Weg gelegt werden kann man sich etwas Schönes bauen.
    -J.W.v. Goethe-

  • boar........ es gibt sachen die einen immer wieder aufregen können.


    Diese "regelung" dass man jetzt dort weissfische ohne und raubfische weiterhin nur mit angelschein fangen kann// darf es in deutschland doch net geben. Die einen dürfen es, und die andren wiederrum nicht... und das in so nem Land wie Deutschland.... Jungs das ist peinlich.......


    Hatte mich bereits über den urlaubsangelschein aus Meck-Pomm gewundert und diesen kritisch betrachtet.... für mich persönlich finde ich diese ausnahmeregelungen allgemein unfair für die Angler, die regulär ihre Sportfischerprüfung ablegen, die mitlerweile auch net mehr ganz billig sein dürfte....
    ich lass doch auch niemanden auf öffentlichen straßen auto fahrn, der das gar net kann und auch keinen nachweis hat dass er es theoretisch kann..... ( ok bei manchen anglern mit prüfung frag ich mich ja auch immer wie man alles in so kurzer zeot verlernen kann......)


    ne aber mal im ernst...... vorallem wird dann ein unterschied zw. fried und raubfischen gemacht.... auch völliger blödsinn........ als ob weissfische kartoffeln wärn und man die total vernachlässigen kann .........


    aber sowas kanns nur in deutschland geben.......... entweder ne richtige einigung (ganz oder gar net)


    ich glaub was mich am meisten aufregt ist, dass jetzt die ForellenPuff deppen jetzt auch noch in die freie wildbahn gelassen werden.......


    oh mann.......... armes deutschland.....

  • Als ich das gelesen habe, habe ich auch nur mit dem Kopf geschüttelt.Die politiker sollen mir mal erklären was der unterschied zwischen Raub und Friedfisch ist. :? Denn Fisch ist Fisch. ;) Ist halt nur so das diese auch andere Fishe Fressen und Zähne haben... :?


    Und wie will man sowas kontrollieren?Wenn man eine Pose nimmt und einen Wurm dran macht...soll man drüber schreiben "Nur für Friedfische" oder was? :?


    Wie sollen denn auch aufseher sowas nachweisen das man nur Friedfische fängt?Ich kann auch einen Köderdisch anbieten und wenn mir einer was will sag ich dann..."Ich würde gerne einen Riesenkarpfen fangen und das geht seit neustem gut mit Köfi und Stahlvorfach"!


    Alles klar...sind ganz schlaue leute.... :D


    mfg
    jens

  • Ich muss mich doch schon sehr wundern!


    Auf der einen Seite beschweren sich die Angler, dass sie von einer Vielzahl von Bestimmungen eingeengt werden und auf der anderen Seite ist es dann auch nicht recht, wenn einmal ein Schritt in genau die entgegengesetzte Richtung unternommen wird.

  • hey andal.....



    ne es geht ganz einfach ums prinzip..... wieso muss man in hessen bevor man am öffentlichen gewässer angeln darf ne prüfung usw. machen, wenn es in andren bundesländern auch ohne geht...... ich persönlich finde dass es keine vernüftige lösung ist.....


    "wir" normalo angler müssen erst nen kurs machen usw. usw. und sollen uns an strenge bestimmungen (z.B, Umgang mit dem fisch) halten, und da kommen welche die davon noch nie was gehört haben und dürfen auch anglen.... und das an öffentlichen gewässern--------



    zu dem schritt nach vorne.... indirekt haste recht.... angeln wird dadurch populärer und vielleicht bekommt es so nach und nach ein andres bild in den augen von einigen..... dass aber wiederrum kann auch dick nach hinten los gehn, wenn z.B besagte ungeprüfte Kollegen den rest der geschulten angler durch ihr handeln wiederrum nach unten zieht....

  • Die Prüfung alleine macht ja nun wirklich keinen umsichtigen Angler aus, was man ja an vielen Gewässern jederzeit bemerken muss.


    Das wir eine völlig uneinheitliche Rechtslage haben, liegt ja nun wirklich nicht daran, dass ein Bundesland seine Bestimmungen lockert und Bürokratie abbaut! Das liegt hauptsächlich am absolut unfähig umgesetzten Föderalismus der Bananen... äh... Bundesrepublik Deutschland und schreit in höchsten Tönen nach einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung.


    Wobei ich mir wetten traue, dass 8 von 10 zehn Brandenburgern, die über diese Regelung zum Fischen kommen, früher, oder später die Prüfung ablegen werden, weil sie auf alle Fischarten angeln wollen.

  • Trotz allem Für und Wider kann dies nur in unserer Republik passieren, wie bitte soll ich denn vermeiden, dass z.B. ein Barsch meine Maden oder Rotwürmer nimmt.
    Aber das ist nicht der springende Punkt, der Gesetzgeber will ja, dass mit den Fischen waidgerecht umgegangen wird, und zwar mit allen, deshalb kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen, ja finde sie sogar absurd.
    Kann natürlich auch sein, dass die meißten unserer Politiker schon in der Sommerpause verschwunden sind, und die Hinterbänkler sich jetzt zu Wort melden, haben wir ja bisher jedes Jahr gehabt.

    An jedem Ort zu jeder Zeit
    Ruhe und Gelassenheit



    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • ich finde die Regelung vom Grundsatz her gut. Vorausgesetzt : Es wird in Begleitung eines Fischereischeininhabers gefischt. So ist ein waidgerechter Umgang (hoffentlich) gewährleistet. Ich persönlich hab einige Bekannte, die gerne mal mitgehen würden um zu angeln, um da mal reinzuschnuppern. Vielleicht würde der ein oder andere daran Spaß finden und ein neues Hobby entdecken und wie andal bereits schreibt würden bestimmt acht von zehn die Prüfung ablegen um dann endlich "richtig" zu angeln. Auch für Jugendliche ist das eine super Sache um mit dem Angeln anzufangen. Und wenn jemand schon etwas Praxiserfahrung hat fällt ihm die theoretische Prüfung auch einfacher.


    Fr33: Auch an nicht öffentlichen Gewässern ist ein Fischereischein notwendig !!

  • Prinzipiell bin ich ja auch dafür das es "Angel-Neulingen" bzw. Menschen die sich dafür interessieren ermöglicht wird einen Einblick in dieses Hobby zu bekommen ohne das gleich eine Menge Geld und Zeit investiert werden muß nur um nach einem halben Jahr festzustellen das man sich doch lieber beim Fußballverein anmeldet.
    Aber ich finde bei einer solchen Regelung die Unterscheidung nach Fried- u. Raubfischen reichlich bescheuert, da zumindest bei uns in Bayern der Knackpunkt der Fischerprüfung beim fachgerechten betäuben und töten des Fisches liegt. Mir leuchtet nicht ein wie ein Friedfisch anders versorgt wird als ein Raubfisch!
    Außerdem sollten sich unsere Politiker dann mal überlegen wie sie solche Möglichkeiten im Sinne der Gleichberechtigung für alle Bundesländer einheitlich gestalten.
    Außerdem sollte meiner Meinung nach zwingend ein "richtiger" Angler mit müssen, ähnlich beim Jugendschein. Hier geht es einfach darum das jemand beim bestimmen des Fanges helfen sollte, besonders auch im Hinblick auf Schonmaß/Schonzeit.

    Auch aus den Steinen die einem in den Weg gelegt werden kann man sich etwas Schönes bauen.
    -J.W.v. Goethe-

  • das was gerd sagt fänd ich super......... dass dieses gesetz nur gilt, wenn man jmd dabei hat, der nen gültigen fischereischein hat...... so kann sich der anfänger mal in die materie einschnuppern und dann wie bereits entscheiden, was er aus seinen eindrücken macht.....


    jedoch wird das auch so ausgenutzt werden, dass die wenigsten danach wirklich noch nen richtigen fischereischein machen...... wenn dann muss man die leute die zum angeln mitgehen kalatogisch und chronografisch festhalten.... sodass die leute net ein leben lang einfach so mitgehn dürfen..... aber das bedarf aucgh dementsprechender kontrollen usw...... glaube dass das alles net wirklich geht .........

  • Die Regelung in Brandenburg greift auf Regelungen zurück, wie sie in den neuen Bundesländern bis 1989 Gültigkeit hatten.


    Ich versuche diese mal so kurz wie möglich.....nee so kurz wie ich kann zu erläutern.


    Angeln für Kinder wae bis zum 14. Lebensjahr, mit einer Friedfischangel frei.
    Bis 12 Jahre allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen, der kein Angler zu sein brauchte.
    Das konnte in den einzelnen Bezirken unterschiedlich geregelt sein, so durften im Bezirk Schwerin, Kinder bereits vom 6. Lebensjahr allein angeln. Ganz nebenbei, es gab auch nur ganz wenige Kinder die dieses nicht taten!
    Mitgliedschaft im Verband(DAV der DDR) war ab dem 6. Lebensjahr , über eine Mitgliedschaft in einer Orts-oder Betriebsgruppe(entspricht einem heutigen Verein) möglich.
    Monatsbeitrag für Kinder 0,50 Mark(DDR), Jahresangelberechtigun für alle Verbandsgewässer der DDR 2,50 Mark/Jahr
    Bei Mitgliedschaft im Verband durfte mit 2 Friedfischangeln geangelt werden, das galt auch für Erwachsene, die monatlich 1,- Mark und 5,- Mark jährlich für die Angelberechtigung abdrücken mussten, dazu kam noch eine Aufbaumarke(1,-Mark/Jahr).
    Geangelt werden durfte eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.


    Für Gewässer, die nicht dem Verband gehörten, also meist berufsfischereilich genutzt wurden, musste wie heute auch, beim Fischereiberechtigten eine Angelkarte gekauft werden, als Beispiel mal der Schweriner See, mit Nebengewässern kostete für Erwachsene(Vollzahler) im Jahr , Friedfischkarte 10,- Mark, Raubfischkarte 15,- Mark, für Kinder, Rentner, Körperbehinderte(Halbzahler) jeweils die Hälfte, an derartigen , sogenannten Produktionsgewässern war das Nachtangeln oft völlig verboten.


    Nachtangeln war ausschließlich auf Aal gestattet und bedurfte einer gesonderten, allerdings kostenlosen Nachtangelberechtigung.
    Diese Nachtangelberechtigung wurde vom Verein vergeben und konnte als "erzieherisches Element" eingesetzt werden, wer Mist gebaut hatte bekam eventuell keine.
    In späteren Jahren durfte die Nachtangelberechtigung auch für den Fang von Meeresfischen beim Brandungsangeln eingesetzt werden, man durfte dann 3 Stunden nach Sonnenuntergang an freigegebenen Strandabschnitten von Oktober bis 31.12. angeln, das hatte keine anglerischen Gründe, sondern lag in der Tatsache begründet, daß die Ostsee nachts Grenzgebiet wurde und man wohl Fluchtgefahr witterte.


    Ab Erreichen des 14. Lebensjahres war es möglich, kostenlos die Prüfung zur Raubfischqualifikation abzulegen, das galt ebenfalls für die sogenannte Salmonidenqualifikation , die man zum Befischen der speziellen Salmonidengewässer benötigte.
    Die Salmonidenqualifikation war die Höchststufe der Prüfungen und beinhaltete die Raubfischqualifikation mit.
    Diese Prüfungen konnte man in etwa mit den heutigen Fischereischeinprüfungen gleichsetzen.



    Aus heutiger Sicht der Dinge, wird man nun gerne bemängeln wollen, warum ein Unterschied zwischen Friedfischen und Raubfischen gemacht wurde und ob es tierschutzrechtlich machbar ist Leute ohne Prüfung angeln zu lassen.


    Um das beurteilen zu können, muß man die Gegebenheiten und auch die Praxis der damaligen Zeit und ihrer Verhältnisse kennen.


    Die Arbeit in den Orts-und Betriebsgruppen war, was Anleitung und Ausbildung angeht recht gut organisiert, durch die niedrigen Kosten gab es auch nahezu keine nichtorganisierten Angler, auch nicht bei den Kindern und Jugendlichen.
    Gerade Kinder -und Jugenarbeit wurde sehr groß geschrieben und war ein schwerwiegender Punkt in dem sogenannten "Sozialistischen Wettbewerb" der Angelgruppen untereinander.
    Es gab da ein gewisses Punktesystem, nach der die Arbeit der Gruppen bewertet wurde, eine gute Platzierung hatte oft Auswirkungen auf das Kontingent an den begehrten Angelkarten für die vorher schon erwähnten Produktionsgewässer, da deren Gesamtzahl oft limitiert war, beispielsweise für den Schweriner See mit 5000 Stk., denen gut und gerne 15000 organisierte Angler gegenüberstanden, allein in der Stadt Schwerin(ca.100000 EW).


    Ich wage zu behaupten, daß die meisten Kinder, nach 1-2 Jahren Anleitung, in anglerischer Theorie und Praxis besser geschult waren, als mancher frische Fischereischeinprüfling von heute.



    Das fischereischeinfreie Angeln auf Friedfische bezieht sich weniger auf die Fischarten als auf die Angelmethode, mit Friedfischangelmethoden gefangene Raubfische gelten als völlig legal gefangen.



    Eine ganz andere Frage ist, warum wir in Deutschland so versessen darauf sind diese Fischereischeinprüfung abzulegen, man bedenke, daß wir damit in der Welt ziemlich alleine dastehen.
    Es geht ja in anderen Ländern auch ohne diese Prüfung und schaue ich beispielsweise zu unseren skandinavischen Nachbarn, so kann man feststellen, daß dort auch ohne Prüfung nicht unwaidgerechter geangelt wird als bei uns, ganz im Gegenteil!
    Sind wir Deutschen nun irgendwie andere Menschen, können wir ohne Prüfung nicht angeln oder wollen wir immer alles reglementieren, woran liegt es?
    In einem anderen Forum bekam ich zur Antwort, daß z.Beispiel die Schweden ihre Natur lieben und daher besser mit ihr umgingen, auch ohne Prüfung.
    Lieben wir als Angler die Natur nicht auch?

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  • Das Zauberwort heist "Vertrauen in die Selbstverantwotung des Bürgers"! 8)


    Unreglementierte Selbstverantwortung wird bei uns eben in allen Bereichen grundsätzlich in Frage gestellt
    und die Lauterkeit des Bürgers bezweifelt.


    Diese Ansicht schlägt sich in der Gesetzgebung nieder und dieses überträgt den unheilvollen Virus
    im Umkehrschluss wieder auf den Einzelnen.


    Wenn ich etwas nicht darf dann darf es der Andere schon gleich überhaupt nicht ...
    ... und wehe ihm wenn er doch ...
    ... dann gehts vor den Richter.


    Dieser benötigt dann wieder engere Eingrenzungen um ein Urteil zu fällen und der Gesetzgeber ist gefordert,
    die Auflagen noch komprimierter zu fassen.


    Deshalb tun sich die Jungs und Mädels da oben eben so schwer, Bürokratie und Regelungswut abzutragen


    Gruß,
    Peter

  • hallo zusammen...


    Im großen und ganzen stimme ich Wolfgang zu. Kam als Jüngling in der DDR auch in den genuß des "freien angeln" aber aufgrund der Wende nicht mehr dazu die kostenlose Prüfung abzulegen. Hab mich dann auch nicht mehr so stark fürs angeln interessiert, wegen den verbunden kosten hätte es sich in der pubertierenden Phase auch nicht mehr gelohnt, man hat da ja genug mit anderen sachen zu tun mädels,moped etc. jeder weiß was ich mein hihi...
    nach dem austoben hab ich mich dann auch wieder zu meinen wurzeln besonnen und den schein gemacht. Muss aber behaupten das ich absolut nix neues dazu gelernt hab, man hat damals alles von opa, vater und co mit auf den weg bekommen und den waidgerechten umgang mit den fisch dadurch erlernt.
    Nun find ich die idee eigentlich auch ganz gut, diese Handhabung wieder einzuführen um den Interessierten den Einblick in die thematik zu erleichtern. Und befürworte dies eigentlich auch. Allerdings habe ich Befürchtungen dass durch die ständige Kommerzialisierung und Kapitalisierung sich dies nur in ein naturausbeutendes geschäft ausarten wird. Ich kann mir gut vorstellen dass in den Touristenhochburgen wie zum beispiel der spreewald das "freie angeln" zur einer neuen Atraktion wird wo sich jeder mit nullahnung ans wasser stellt und auch nur aus dem grund um es mit gemacht zuhaben ohne wirklich interesse am angeln zuhaben oder vieleicht um mal seine kids ne weile los zu werden ;) naja auf jeden Fall kommen somit leute ans wasser die nun nicht wirklich was mit der natur am hut haben! ich seh das so dass diese neue Plan eher was mit geld machen zu tun anstatt wie es in der ddr gedacht war mit dem erleichterten einblick in das thema angeln! Somit mache ich mir als Spreewälder schon etwas gedanken um mein gelobtes angelrevier. Würde also auch regelungen begrüßen welche es erlauben ohne prüfung zu fischen allerdings nur in begleitung einer geprüften person! Zum beispiel geh zwei drei mal im jahr mit nem kumpel angeln der einfach nicht öfter ans wasser kommt und es sich deshalb für ihn nicht lohnt extra eine prüfung abzulegen und warum soll er denn seine angel nicht zusätzlich auslegen, ist doch kein problem solang er sich ne wochenendgewässerkarte kauft!
    Mein Fazit: Das ganze ist ne gute idee aber nicht richtig durchdacht!


    MfG der TolleHecht

  • Ich finde es gut dass sowas erst in Brandenburg getestet wird und nicht bei uns :badgrin:


    Spaß beiseite:
    Die einzigen Bedenken die ich dabei habe sind Wissensmängel über Fischerkennung und Schonzeit. Da könnte eine geschützte Art weiter Dezimiert werden oder die Alterspyramide bei den Fischen einem Weihnachtsbaum gleichen.
    Sofern die Angler ohne Schein das irgendwo gelehrt bekommen ist das schon o.k.!


    Und seien wir mal ehrlich: Wer geht schon angeln wenn es ihn kein bischen interessiert? Alle anderen kennen einen bei dem sie mal mitgehen oder machen sich vorher irgendwo schlau.


    Zum waidgerechten Umgang mit den Fischen:
    Wer am liebsten immer noch mit lebenden Köderfisch angeln würde und dadurch den Fisch nicht waidgerecht behandelt, soll nicht die Laien Anklagen wenn der Fisch eventuell ein Minütchen länger zappelt. Das ist nicht mehr oder weniger Qual als bei einer Fotosession mit zurücksetzen.

  • Ich kann mich bei nicht wenigen Statements, die man zu diesem Thema so im Netz liest, des Eindruckes nicht erwehren, dass da sinngemäß folgende, etwas eifersüchtige Aussage durchkommt:


    "Die dürfen jetzt so und ich musste...!"

  • Ich wollte gerade ein Thread zum Thema aufmachen ... als ich sah ihn gibt es schon, alerdings unter anderem Titel als ich ihn geschrieben hätte: Ja!!


    Ich habe zu Zeiten angefangen zu angeln als man als Jugendlicher den Jahresfischereischein gekauft hat (als eigentlich nur die Fischereiabgabe bezahlt hat). Geschadet hat es mir nicht weder unter anglersich noch im Umgang mit Natur und Kreatur.
    Genutzt hat es eine Menge: ich als Kind aus einer Familie von Nichtanglern durfte angeln, habe mit einen Herrn im Alter meiner Eltern gehabt, der mich ein bisschen unter die Fittiche genommen hat und durfte dann selbst meine Erfahrungen sammeln.
    Dies wäre sicherlich nur schwer möglich gewesen, wenn ich vorher erst einen teuren Kurs samt Prüfung hätte absolvieren müssen, zu der mich ein Elternteil regelmäßig hätte hinfahren müssen.

    Heutzutage gehe ich selber mit Kindern von Freunden angeln, allerdings nur an einem privatem Teich und bringe ihnen unser Hobby nahe, in unserem Bundesland eigentlich nicht legal. Ich bin der Meinung, dass man beim angeln Erfahrungen machen kann, die ein Kind machen sollte (wenn es dies will).


    Ich denke, dass ein Bevölkerung mitmehr anglerischer Erfahrung die beste Medizin gegen Idiotien von Peta und Konsorten sind.
    Je selbstverständlicher der Umgang mit Angeln ist, desto größer ist die Chance anglerische Belange berücksichtigt zu bekommen.


    Dies ist im übrigen in allen Ländern so in denen ich bisher geangelt habe, man kauft eine Schein und darf angeln. Ich glaube nicht, dass es zufällig ist, dass die gesellschaftliche Akzeptanz in diesen Ländern unserem Hobby gegenüber höher ist.
    Zufall ist auch nicht, dass Angeln in diesen Ländern in der Regel viel billiger ist als in den meissten Regionen Deutschlands.

  • i.d.R. werden Schonzeiten mit auf der Gewässerkarte bzw Gehnehmigung um in dem Gewässer zu fischen mit angegeben. Und diese Berechtigung muss auch nach dem neuen Gesetz erworben werden...

  • Wenn es die Brandenburger so geregelt haben wollen, bitte.
    Selbst wenn das Beispiel Schule machen sollte in anderen Bundesländern, sehe ich meine Fischerprüfung nicht als vergeblich abgelegt an.
    Ich bin sowieso zum überwiegenden Teil Raubfischangler und Fliegenfischer.


    Einstweilen trägt dieses Gesetz aber nur noch mehr zur Uneinheitlichkeit der Fischereirechte in unseren 16 Bundesländern bei.


    Ich sehe schon die Brandenburger Touries nach Oberbayern kommen und lange Zähne kriegen, weil sie am Chiemsee und anderen Gewässern ohne Fischereischein nicht auf Brachsen angeln dürfen.

  • Den Trend zum Wegfall oder zur Erleichterung von Prüfungen kenne ich auch von anderen Freizeitbeschäftigungen. Die Diskussion ist auch annähernd die selbe.


    Zum Thema Angelprüfung muss ich sagen: Das Lernen dafür hat mir nicht so viel gebracht wie das Abgucken der Kniffe anderer beim Angeln. Die Angelprüfung an sich finde ich auch recht praxisfern und etwas einseitig auf Fragen der Biologie sowie der Hege und Pflege reduziert. Die paar Praxisstunden vor der Prüfung beschränkten sich darauf, die richtige Kombination von Rute, Rolle und dem Rest zusammenzustellen und ein paar Mal auszuwerfen.


    Wie ich einen Hecht am besten drillen oder landen kann, habe ich hingegen in keiner Vorbereitung zur Prüfung erfahren. Es gibt noch ziemlich viele Angelarten, die ich mangels Erfahrung nicht beherrsche und auch Fische, die ich mangels Gelegenheit noch nie gefangen habe.


    Hier scheint also eigenes Bemühen um Weiterbildung ausschlaggebend zu sein. Wer nicht hinzulernen will, der fängt über alles gesehen auch weniger.


    Das alles betrifft aber nur das eigene "Fangglück". Weil Angeln aber ein Hobby unter den Augen der Öffentlichkeit ist, sollte meiner Meinung nach jeder Angler darauf getrimmt werden, dass er das Hobby nicht in Verruf bringt, indem er sich absichtlich oder aus Versehen am Wasser dumm benimmt. Denn das fällt immer auf die Gesamtheit der Angler zurück. Es reichen ja immer wenige, die sich danebenbenehmen, um Nachteile für alle zu bewirken.


    Ich denke also, dass auf die Angler in Brandenburg die Aufgabe wartet, den Anglern ohne Prüfung auf die Finger zu sehen und ihnen bei Fehlern auch mal auf die Sprünge zu helfen - ohne falsche Rücksicht, aber auch ohne Häme. Den Spruch "das mussten wir damals alle noch für die Prüfung lernen" sollte man sich dabei verkneifen.


    Petri,
    ksmichel

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