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Angelschein Plicht auf einem Angelkutter??
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Zitat
Den Angelnschein brauchst Du, glaube ich, eigentlich auch in der Ostsee, solange das Boot nicht außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer ist.
Oder,wenn es bundesdeutsch geflaggt ist
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Zitat von Donnerkatze
Den Angelnschein brauchst Du, glaube ich, eigentlich auch in der Ostsee, solange das Boot nicht außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer ist.
Also Küstenbewohner und Kutterfreaks, wie sieht das aus? Ihr dürftet das wohl wissen, oder?
Ach so, hab meinen Angelschein eh immer dabei, aber interessieren tät es mich doch.
Gruß Klaus
Hi,
ich glaube ab 3000m vom Ufer brauchst du keinen Angelschein mehr, kann auch 5000m sein.
Gruß
Fynn -
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Meines Wissens hat die Nationale (Flagge) keine Bedeutung.
In Internationalen Gewässern braucht man, soweit ich weiß, keinen Fischereischein.
Allerdings wird das in der Westlichen Ostsee schon eng. Die Dänen sind auch nicht weit weg.
Gruß Skipper
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Die nationale FLagge hat auf jedenfall eine Bedeutung ,weil sie sowohl die Besteuerung als auch die Sicherheitsvorschriften und alle anderen Gesetze auf See regelt. Wenn man z.B. in der Mitte des Atlantik ist braucht man keinen Fischereischein. Etwas anderes ist es aber in allen europäischen Gewässern auch ,wenn sie international sind.
ALso wird ein valider deutscher Fischereischei benötigt.
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So, raus mit dem Meergesappel aus dem Zanderthread!!!
Es wird natürlich ein gültiger Fischereischein benötigt, zusätzlich muß man sich sobald man sich einer Küste eines anderen Landes nähert, oder in deren Hoheitsgebiet einläuft, einen Fischereischein des Landes dazu Kaufen, in meinem Fall wäre das also der Dänische Jahresschein, den hat aber auch jeder Skipper in der Ostsee mit auf seinem Boot dabei, und es kann somit Käuflich Erworben werden.
In anderen Ländern und somit anderen Regeln muß man dann halt schauen ob es sowas wie Fischereischeine dann überhaupt gibt.
Was das nun mit einer Flagge zu tun haben soll?? Ich weiß ja nicht. -
Zitat von Deckert
Was das nun mit einer Flagge zu tun haben soll?? Ich weiß ja nicht.Das meinte ich.
Gruß Skipper
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Jetzt im richtigen Thread
Hi,
so jetzt weiß ich es wieder. Außerhalb der 3-Meilen Zone ist es erlaubt ohne Fischereischein zu fischen.
Ich habe aber eben eine Mail an den LV geschickt, mal sehen was da zurück kommt.
Gruß
Fynn -
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Was machen eigentlich Ausländer, in deren Land kein Fischereischein o.ä. nötig ist, wenn Sie mal bei uns fischen wollen?
Für uns ist es im Ausland ja auch überall möglich, ohne irgendwelche Auflage oder höchstens mit den schon beschriebenen gegen Gebühr erhältlichen Erlaubnisscheinen (Dänemark...) zu fischen.
Gibt es da Sonderregelungen oder gucken die dann in die Röhre?
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Da gibts dann z.b. bei uns in Schleswig Holstein eine Urlaubsangelkarte, damit kann man dann einen Monat lang Fischen. Gilt sogar für Deutsche aus anderen Bundesländern, und kann man dann im Rathaus kaufen.
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In Dänemark zahlt man ja für nen Jahresschein am Meer 125dkr ( ca. 18¤ ). Von dem Geld werden dann Zuchtanlagen für Meerforellen etc. finanziert. Es auch gang und gebe, dass auf dänischen Kuttern vor Abfahrt kontrolliert wird und bei nicht vorhandenen Scheinen eine Extra-Gebühr fällig ist.
Allerdings habe ich hier in Deutschland noch nie erlebt, dass sowas kontrolliert wird! -
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Soweit ich weiß braucht man ausserhalb der 12 Meilenzone keinen Angelschein. Man darf aber nicht mit fertigem Angelgeschirr durch diese Zone hindurchfahren.
Bin mir aber nicht hundertprozentig sicher. -
Ich würde den Fischerreischein und den Dänemarkerlaubnischein mitnehmen.
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